Vor 2021 war die Kennzeichnungspflicht der Polizist*innen lediglich durch den Innensenator in einer “Geschäftsanweisung” vorgeschrieben. Nun ist sie gesetzlich in § 5a Absatz 2 ASOG geregelt. Sie gilt für “Dienstkräfte im Polizeivollzugsdienst”. Für einige Polizist*innen gibt es enge Ausnahmen, da dort aus Gesetzgebersicht kein Erfordernis für die Kennzeichnung besteht, etwa bei Polizeitaucher*innen oder Hubschrauberbesatzungen. Absatz 1 des § 5a ASOG regelt darüber hinaus, dass sich jede*r Polizist*in gegenüber den Betroffenen einer polizeilichen Maßnahme auf Verlangen ausweisen müssen, sofern der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Insgesamt gibt es neben der individuellen Kennzeichnung, auch weitere Formen der Kennzeichnung, die an Einsatzkleidung, Schutzausstattung (Helme, Westen etc.) und an Fahrzeugen angebracht wird.
Zunächst gilt: Alle Dienstkräfte im Polizeivollzugsdienst, welche Dienstkleidungsträger*innen sind, müssen Namens- oder Dienstnummernschilder tragen. Dies sei eine “von den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen unserer Stadt erwartete selbstverständliche Geste der Service- und Kundenorientierung”. Das Schild ist sichtbar zu tragen (wo genau ist ausführlich in einer Geschäftsanweisung geregelt) und entweder mit dem Familiennamen oder mit einer individuellen fünfstelligen Dienstnummer versehen. Dabei stehen jede*r Beamt*in 3 verschiedene Dienstnummern zur Verfügung.
Dienstnummern- oder Namensschilder müssen getragen werden, wenn keine taktische Kennzeichnung besteht.
Die Dienstnummern werden zentral vergeben (früher bei der sog. Zentralen Serviceeinheit, heute durch die Dir ZS) und in einer nicht-öffentlichen Datei gespeichert. Der Zugriff erfolgt mittels Dienstnummer und persönlichen Kennwort und ist auf wenige Bereiche eingeschränkt. Zu diesen gehören Bearbeiter*innen aus dem Lagezentrum PPr St LZ, Beschwerde- oder Disziplinarbereiche, sowie aus dem Bereich LKA 3 (Amtsdelikte) bei dienstlich begründetem Anlass. Die Zuordnung der Dienstnummer zur jeweiligen Träger*in müssen gem. § 5a Absatz 4 ASOG mind. ein Jahr nach Beedingung der Nutzung der Dienstnummer gespeichert werden.
Taktische Kennzeichnung
Die taktische Kennzeichnung ist die, die uns auf der Straße in der Regel begegnet.
Rückenkennzeichnung
Am bekanntesten und sichtbarsten ist die Kennzeichnung am Rücken. Diese ist bundeseinheitlich gestaltet. Die Rückenkennzeichung ist gewissermaßen als Standard gedacht, kann aber durch Namensschilder ersetzt werden.
Die Rückenkennzeichnung ist auf einem blauen, flammenhemmenden Stück Textil angebracht, das ca. 20 x 20 cm groß und mit weißen Ziffern bedruckt ist. Das Kennzeichen besteht aus in der Regel 2, für Führungskräfte teils 3 Zeilen (s.u.).
Die erste Zeile ist die Landeskennzeichnung. In Berlin wäre das BE. Die Bundespolizei hat als erste Zeile die Kennung BP. Bei dieser befindet sich in der zweiten Zeile die Bundespolizeiabteilung. In Berlin ist zumeist BLU für Blumberg anzutreffen.
Ansonsten befindet sich in der zweiten Zeile ist eine sog. “taktische Kennzeichnung”, bestehend aus 5 Ziffern, welche die individuelle Zuordnung ermöglichen soll.
Die einsatzleitenden Polizeiführer*innen haben zudem als unterste Zeile ein “PF”.
Zu Dienstbeginn wird eine Tabelle mit der Zuweisung einer taktischen Kennzeichung zu einer Person erstellt.
Die taktische Kennzeichnung folgt dabei einem bestimmten Muster, von links nach rechts gelesen:
1. Ziffer:
- 0 für Dir E/V
- 1-3 für die BPA-Abteilungen
- P für die Polizeiakademie
- Buchstaben A-E für die örtlichen Direktionen
Bereits an der ersten Ziffer lässt sich also ablesen, von “wo” die Beamt*innen kommen.
2. Ziffer:
- 0 für den Führungsstab
- S für Scout
- B für Berater
- 1-6 für die jeweilige Einsatzhundertschaft (EHu)
- D für Diensthundführereinheit
- T für Technische Einsatzeinheit
- 1 für die Alarmhundertschaft (AHu) der örtlichen Direktion
- A für Abschnitt
- 1-3 für die Gliederungseinheit Hundertschaft der Polizeiakademie
Bei der zweiten Ziffer kommen bereits einige Möglichkeiten doppelt vor, z.B. die Ziffer 1. Was sie bedeutet, hängt somit von der ersten Ziffer ab.
3. Ziffer:
- 1-3 für den Zug einer EHu der BPA / EHu der PA oder eines Stabsbereiches
- 1-4 für den Zug einer AHu
- 1-7 für die Führungsgruppe eines Abschnittes
- 0-5 für den Stabs-/Fachbereich der Polizeiakademie
4. Ziffer:
- 1-3 für die Gruppe
5. Ziffer:
- Ziffer/Buchstabe als individuelle Kennzeichnung der Polizeikraft
1.Ziffer | 2. Ziffer | 3. Ziffer | 4. Ziffer | 5. Ziffer |
Bereits an der ersten Ziffer lässt sich also ablesen, von “wo” die Beamt*innen kommen. | Bei der zweiten Ziffer kommen bereits einige Möglichkeiten doppelt vor, z.B. die Ziffer 1. Was sie bedeutet, hängt somit von der ersten Ziffer ab. |
Die ersten beiden Stellen sind unflexibel, bei den Stellen 3 bis 5 sind die Ziffern “000” und “00” für Führungskräfte reserviert. Ansonsten können diese Stellen nach eigener Zuständigkeit der jeweiligen Einheiten vergeben werden. Stellen, die nicht benötigt werden, werden mit “0” aufgefüllt.
Führungspersonen der EHus der BPAs sind unter ihrer normalen taktischen Kennung noch wie folgt gekennzeichnet:
- BPA FüSt zusätzlich zwei schwarze balken senkrecht nebeneinander unter der Ziffer
- EHu-FüGr zusätzlich ein schwarzer Balken senkrecht unter den Ziffern
- Zug-Führung zusätzlich 3 schwarze Kreise unter den Ziffern
- Gruppen-Führung zusätzlich 2 schwarze Kreise unter den Ziffern
Dasselbe gilt bei den TEE, also die Führungsgruppe der 1. und 2. TEE. Diese hat einen schwarzen senkrechten Balken unter den ZIffern. Ebenso bei den Diensthundführereinheiten.
Beispiele:
BE 34321 = 3. BPA, davon 4. EHu, 3. Zug, 2. Gruppe, indiv. 1.
BE 13123 = 1. BPA, davon 3. EHu, 1. Zug, 2. Gruppe, indiv. 3
BE 1T313 = 1. BPA, Technische Einheit, 3 Zug, 1. Gruppe, indiv. 3
BE 10000 = Leiter 1. BPA (zuletzt Matthias Wenske)
BE 00001 = Leiter Dir E/V, Stefan Katte
Funktionskennzeichen Ärmel
Zusätzlich wird die individuelle Funktion am rechten Ärmel getragen. Das Kennzeichen ist deutlich kleiner. Führungskräfte haben dabei das Kennzeichen “PF”, Bedo-Cops haben die Kennung “BEDO”.
Helmkennzeichnung
Auch am Helmnackenschutz ist eine Kennzeichnung mittlerweile zulässig und oft zu sehen. Das erfolgt auch mit bestimmten Symbolen/Buchstaben und zusätzlich durch Farbcodes.
- 1. BPA: Blau
- 2. BPA: Rot
- 3. BPA: Grün
- Alarmhundertschaften der Direktionen: Orange
- Sonstige (Führungs-)Gruppen der Direktionen: Gelb
- T = Technische Einheit
- D = Diensthundführer*in
Bei den Einsatzhundertschaften gibt es eine weitere Differenzierung:
- 2 senkrechte Balken: Kennzeichnung für BPA-Mitglieder, die in keiner EHu sind, z.B. Führungsebene
- Querbalken: 1. EHu der jeweiligen BPA
- Kreis: 2. EHu der jeweiligen BPA
- Dreieck: 3. EHu der jeweiligen BPA
- Raute: 4. EHu der jeweiligen BPA
- Trapez: 5. EHu der jeweiligen BPA
- Hexagon: 6. EHu der (3.) BPA
Bei den Alarmhundertschaften entspricht die Form (in Orange) der Direktion: Querbalken = Dir 1, Kreis = Dir 2, Dreieck = Dir 3, Raute = Dir 4, Trapez = Dir 5.
Fahrzeugkennzeichnung
Auch die Einsatzfahrzeuge sind gekennzeichnet. Es wird erneut mit einem Farbcode gearbeitet:
- 1. BPA: Blaue Schrift auf weißem Grund
- 2. BPA: Rote Schrift auf weißem Grund
- 3. BPA: Grüne Schrift auf weißem Grund
- Dir E, Dir E VkD (= 0V), Dir 1-5, AHu: Schwarze Schrift auf weißem Grund
- Polizeiakademie: Weiße Schrift auf schwarzem Grund
- Diensthundführerautos: 1D
- Autos der TEE: 1T / 2T
- Wasserwerfer und Sonderwagen der BPAs sind besonders gekennzeichnet, nämlich mit dem Landeskürzel und einer einstelligen Ziffer (1ff.), z.B. BE1 für den ersten WaWe (WaWe 1./2. TEE: BE 1-5) oder SW 1./2. TEE: BE 1-4
- Direktionen – FüSt. / FüGr. / Direktion Einsatz: 0
Bei den Hundertschaften sind die Fahrzeuge desweiteren wie folgt gekennzeichnet:
- BPA Führungsstab: zusätzlich zwei schwarze Balken senkrecht nebeneinander unter der Ziffer
- EHu Führungsgruppe: zusätzlich ein schwarzer Balken senkrecht unter den Ziffern
- TEE Führungsgruppe: zusätzlich ein schwarzer Balken senkrecht unter den Ziffern
- AHu Führungsfahrzeuge: zusätzlich ein schwarzer Balken senkrecht unter den Ziffern
Funkkennung der Abschnittsfahrzeuge
Auch die Abschnittsfahrzeuge sind seit einigen Jahren größtenteils durch offen sichtbare Funkkennungen identifizierbar. Diese befinden sich meist in den hinteren Scheiben und erlauben eine einfache Zuordnung: Es handelt sich um zwei Ziffernpaare, schwarz auf weiß, wobei das erste Zifferpaar für den Abschnitt und das zweite für den jeweiligen Funkstreifenwagen steht (z.B. “57-05” steht für Abschnitt 57, FuStW 5).
Begleitschutz- und Verkehrsdienst BVkD
- BVkD: 0V
- BVK FüGr: 0V1-5
- BVK Züge: 0V11-13
- BVK Züge: 0V21-23
- BVK Züge: 0V31-33
- BVK Züge: 0V41-43
- BVK Züge: 0V51-53
- VSD FüGr: 0V6
- VSD Autobahnpolizei: 0V61
- VSD Sonderverkehr: 0V62
- VSD VK-Lage/Statistik: 0V63
- VSD Fahrradstaffel: 0V64