Polizeiärztlicher Dienst

Sowohl die einzelnen Länder als auch die Bundespolizei verfügen über eigene Einheiten für medizinische Aufgaben. In Berlin ist der sog. Polizeiärztliche Dienst (PÄD), organisatorisch der Abteilung Direktion Zentraler Service (Dir ZS Pers D) zugeordnet. Er hat seinen Standort in der Radelandstraße 21, 13589 Berlin.

Die Einheit umfasst vier Dienstbereiche mit verschiedenen Aufgaben:

Der medizinische Dienst

Dort findet man Ärzt*innen, die nicht kurativ tätig werden, sondern v.a. für Polizei und Feuerwehr Gutachten zu beamten- und arbeitsrechtlichen Fragen erstellen. Diese Abteilung übernimmt auch die Auswahl- und Einstellungsuntersuchungen der Bewerber*innen von Polizei und Feuerwehr.

Der zentrale Sanitätseinsatzdienst

Die Aufgaben des zentralen Sanitätseinsatzdienstes reichen von der Begleitung der Einsatzhundertschaften der Polizei bis hin zur Prüfung und Betreuung gesundheitlich angeschlagener Menschen in Gefängnissen (“Haftfähigkeit”) oder in Abschiebeknästen (“Reisefähigkeit”). Gerade bzgl. der Gutachten zur gesundheitlichen Abschiebefähigkeit von illegalisierten Personen ist die mangelnde Qualität, Sorgfalt und Unabhängigkeit der Gutachten des Polizeiärztlichen Dienstes in Berlin mittlerweile vielfach belegt. Unter anderem durch zahlreiche anonymisierte Einzelgutachten sowie einer Studie, so dass selbst Berliner Verwaltungsgerichte diese Gutachten vehement kritisieren.

Der psychosoziale Dienst

Dieser Bereich umfasst ein psychologisches Angebot für Polizist*innen und Feuerwehrleute.

Service und Verwaltung

Hier werden neben allgemein administrativen Aufgaben die Honorarärzt*innen ausgewählt und betreut. Dies sind selbstständige Ärzt*innen und keine Dienstkräfte der Polizei. Sie werden in Gefangenensammelstellen von der Polizei als Bereitschaftsärzt*innen eingesetzt, bspw. für Blutentnahmen. An jeder der 5 GeSas ist rund um die Uhr immer eine solche Ärzt*in vor Ort.

Festhalten lässt sich also für den PÄD – in Abgrenzung zu den Sanitätsdiensten der EHu’en -, dass es sich um Ärtz*innen handelt, die eine abgeschlossene Facharztausbildung haben. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt bei Tauglichkeitsuntersuchungen. Selten unterstützen die Ärzt*innen auch bei Großeinsätzen.

Sani-Cops auf Demos

Wenn die Polizei zu Großeinsätzen ausrückt, sind meist die Sani-Cops der Hundertschaften und – eher selten – der PÄD in Form von Rettungssanitäter*innen mit dabei. Bei den Sani-Cops der EHu’en handelt es sich um Vollzugsbeamt:innen der Polizei mit besonderer medizinischer Ausbildung. Sie tragen beim Einsatz auch Waffen und ballistische Westen, wenn sie nicht nur als reine Rettungssanitäter*innen angefordert werden, z.B. Tag der offenen Türen der Ministerien. Die Hauptaufgabe ist dabei die medizinische Versorgung der eigenen Leute. Zwar sind sie auch verpflichtet, Verletzte des sog. “polizeilichen Gegenübers” zu versorgen, allerdings wird dies bei Verletzungen in Verhaftungssituationen gerne dazu ausgenutzt nach der Versorgung die Person in eine GeSa zu überführen. Macht euch daher bewusst, ob ihr die Rettungssanis der Polizei in Anspruch nehmen wollt. Es braucht grundsätzlich für jede Behandlung durch den PÄD oder durch die Sani-Cops die Zustimmung der betroffenen Person (keine Zwangsbehandlung). Erinnert auch zivile Rettungskräfte im Falle einer Behandlung an ihre ärztliche Schweigepflicht. Wenn die Polizei euch ins Krankenhaus gebracht hat, könnt ihr das medizinsche Personal auf ihr Hausrecht verweisen, mit dem diese die Polizei herausschicken dürfen.

Abgesehen vom Ausnutzen individueller Notlagen schreckt die Polizei auch nicht davor zurück, zivile Rettungskräfte für ihren einsatztaktischen Vorteil zu instrumentalisieren. So nutzte es die Polizei in der Vergangenheit aus, wenn für die Feuerwehr oder zivile Rettungskräfte eine Schneise gebildet wurde, durch diese sie dann mit Wasserwerfern oder Einsatzkräften folgen kann.