Bundespolizei

Mit der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes (BGS) entstand 2005 die Bundespolizei (BPol). Der Umbenennung waren Reformen vorangegangen, die darauf abzielten den paramilitärisch aufgestellten BGS, der bis dahin die Deutschen Landesgrenzen überwachen und im „Ausnahmezustand“ die Funktion des deutschen Staatswesens aufrecht erhalten sollte, mehr und mehr mit polizeilichen Befugnissen auszustatten. Heutzutage ist die BPol mit rund 51.000 Mitarbeiter*innen die größte Polizeibehörde Deutschlands und deckt ein weitreichendes Aufgabenfeld ab, welches wir unten näher beleuchten.

Die Bundespolizei ist dem Bundesinnenministerium unterstellt. Die Rechtsgrundlage für ihr Tätigwerden ist das Bundespolizeigesetz (BPolG). Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums (Sitz: Potsdam) ist Dr. Dieter Romann. Dem Bundespolizeipräsidium sind die Bundespolizeidirektionen Berlin, Pirna, München, Stuttgart, Flughafen Frankfurt, Koblenz, Sankt Augustin, Bad Bramstedt und Hannover sowie die Direktion Bundesbereitschaftspolizei und Bundespolizeidirektion 11 nachgeordnet.

Die Zuständigkeit der Berliner Bundespolizeidirektion erstreckt sich auf Brandenburg, Chef seit 2019 ist Karl-Heinz Weidner (vorher Abteilungsleiter beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam). Ihr sind 12 Bundespolizeiinspektionen nachgeordnet, z. B. die Polizeiinspektion Polizeiliche Sonderdienste mit der Reiterstaffel (Chefin: Natascha Gardt).

Zwei Männer vor einem Plakat mit dem Foto des neues Bundespolizeigebäudes. Links ein mittelalter Mann im Anzug: Engelbert Lütke Daldrup. Rechts ein mittelalter Anzug in Polizeiuniform der Bundespolizei: Karl-Heinz Weidner.
Richtfest des neuen Gebäudes der BPol auf dem Flughafengelände des BER. Rechts: Karl-Heinz Weidner, Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin; Links: Engelbert Lütke Daldrup, (Noch-)Chef des Flughafens BER

Die personenstärkste Direktion ist mit 6.200 Mitarbeiter*innen die Direktion Bundesbereitschaftspolizei. Ihr Hauptsitz liegt im Fuldatal im Bundespolizeistandort “Dr.-Konrad-Adenauer”. Sie organisiert und koordiniert die 10 Bundespolizeiabteilungen.

Zahlen und Fakten

  • 42.885 Polizeivollzugsbeamt*innen (inklusive 8.215 Anwärter*innen)
  • 2.095 Verwaltungsbeamt*innen
  • 6.042 Tarifbeschäftigte
  • 293 Auszubildende in der Verwaltung
  • 2.482 Pkw
  • 4.357 Kleintransporter, Lkw, Spezialfahrzeuge
  • 15 Wasserwerfer
  • 70 Hubschrauber, 18 Hubschrauber für den Rettungsdienst, 6 Schulungshubschrauber
  • 4 Seeschiffe und 5 Kontrollboote, davon zwei im Auslandseinsatz
  • Diensthundestaffel mit 460 Hunden, sowohl Schutz- wie Spürhunde (Sprengstoff, Drogen)
  • Reiterstaffel in Stahnsdorf (Brandenburg) mit zwei Dutzend Pferden

Zu den Einsatzkräften der Bundesbereitschaftspolizei zählen 28 Einsatzhundertschaften, fünf Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFHu) sowie fünf Technische Einsatzhundertschaften. Jede Abteilung verfügt zudem über eine Unterstützungseinheit mit verschiedenen Spezialkräften und Unterstützungseinheiten, Beweissicherungs- und Dokumentationseinheiten, die die technische Beweissicherung bei Festnahmen von Straftätern mit gerichtsverwertbaren Video-/Fotoaufzeichnungen sicherstellen und Aufklärungseinheiten, die die offene und verdeckte Beschaffung von Informationen, insbesondere durch eine gezielte Überwachung von Personen, Objekten oder Ereignissen gewährleisten.

Des Weiteren bestehen bei den fünf Abteilungen Uelzen, Blumberg, Bayreuth, Sankt Augustin und Hünfeld je eine Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu), welche aus jeweils drei Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) bestehen. Die dritte BFE ist zu einer BFE+ ertüchtigt. Diese kommen bei besonderen Gefährdungslagen oder Fahndungen (insb. “Terrorbekämpfung”) zum Einsatz und unterstützen die GSG 9 der Bundespolizei.

Mehrere Bundespolizisten vor einem blauen Hubschrauber. Die Cops tragen schwere Ausrüstung: Helm, Weste, Machinengewehre
BFE+ der BPol

In Berlin begegnet uns vor allem die Bundespolizeiabteilung BlumbergAhrensfelde, die insbesondere bei Großeinsätzen angefordert wird. Auf dem Gelände der BPol-Abteilung in Blumberg sind vier Einsatzhundertschaften (Hu), eine Technische Einheit und eine Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu) stationiert. Die Technische Einheit der Bundespolizei verfügt u.a. über eigene Wasserwerfer und Räumpanzer; ferner ähnelt ihr Aufgabengebiet und Gerät dem der Technischen Einsatzeinheiten der Berliner Polizei. Beispielsweise öffnet sie bei Razzien und Festnahmen Türen. Die Blumberger Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (116 Beamt*innen) ist konzeptionell mit den BFZ der Berliner Polizei zu vergleichen. Die Beamt*innen der Blumberger BFE (Rückenkennzeichnung BLU) sind besonders brutal und skrupellos. Für Angriffe der Blumberger BFE standen auch schon die Länder Niedersachsen und Hamburg vor Gericht, da sie die Einheiten angefordert hatten. Die Prozesse verliefen natürlich im Sande.

Geschichtsexkurs

Die 2 Kasernen in der Schmidt-Knobelsdorf-Straße haben eine lange Geschichte und stehen heute unter Denkmalschutz. Die Größere der beiden entstand schon zur Zeit des Ersten Weltkriegs unter dem Namen “Seeckt-Kaserne”. Die Nazis bauten die kleinere “Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne” 1935/36 dazu. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sie bis 1994 von Großbritannien unter den Namen “Wavell and Brooke Barracks” genutzt. Bis 2019 war in den Kasernen eine Notunterkunft und später ein Ankunftszentrum für Geflüchtete untergebracht.

Mit Wirkung zum 1. August 2017 hat das Bundesministerium des Innern die Bundespolizeidirektion 11 (Abkürzung: BPOLD 11) mit Verwaltungssitz im Gebäude der ehemaligen Eisenbahndirektion Berlin (Schöneberger Ufer) eingerichtet. Durch die Bundespolizeidirektion 11 werden die Spezialeinheiten der Bundespolizei unter zentraler Führungs- und Einsatzstruktur gebündelt. Dazu gehört insbesondere die GSG 9, die zur Verfolgung von organisierter Kriminalität und Terrorismus gegründet wurde. Erster Präsident der neuen Behörde ist der ehemalige Leiter der GSG 9, Olaf Lindner. Die Einsatzkräfte selbst sollen in Spandau stationiert werden auf das Gelände der ehemaligen “Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne”. Seit 2017 wird geplant: Es soll eine kleine Bullenstadt errichtet werde, wo sich zur GSG 9 auch der Zoll gesellen soll. Der Einzug ist für 2029/2030 angedacht, Kostenvoranschlag 550 Millionen Euro. Es gibt lokal auch Gegenwind, bedingt durch Sorgen vor allem vor einem regen Hubschrauberverkehr im Spandauer Wohngebiet.

Befugnisse

Grenzschutz

Die Grenzpolizei überwacht die deutschen Grenzen an Land und auf dem Wasser. Dazu gehört nicht nur die Kontrolle von Papieren und der Berechtigung zum Grenzübertritt, sondern auch die Grenzfahndung und die Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km.

Zentral geht es darum, „unberechtigte“ Grenzübertritte zu verhindern. Im Klartext macht die Bundespolizei dort Jagd auf „illegale Einwanderer“. Sie unterhält ein Arsenal hochtechnisierter Observationsmittel, wie fahrzeuggestütze Bodenradars, Nachtsichtgeräte, sensorbestückte Aufklärungshubschrauber und spezialisierte Zugriffseinheiten, um die „Grenzsicherheit“ Tag und Nacht zu gewährleisten.

Bahnpolizei


Sie kontrolliert das gesamte Streckennetz und die Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG. Dies geschieht u.a. durch Videoüberwachung, Streifen und stichprobenartige Personenkontrollen im Nahbereich. In den Bahnhöfen Südkreuz, Hauptbahnhof, Friedrichstraße, Ostbahnhof, Lichtenberg, und Zoo gibt es Bundespolizeiwachen. Da sämtliche Anlagen der Deutschen Bahn (auch S-Bahn Berlin GmbH) in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei fallen, werden Eskorten und Vorkontrollen während Zugfahrten oder auf Bahnhöfen (z.B. im Vorfeld von Fußballspielen und angemeldeten Demos) ebenfalls durch Beamt*innen der BPol durchgeführt.

Allerdings werden die Befugnisse der BPol immer mehr ausgeweitet. In Berlin dürfen sie seit 2016 auch auf den Vorplätzen und den U-Bahnsteigen der Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoo, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Lichtenberg tätig werden, wenn sie Ordnungswidrigkeiten oder drohende Gefahr beobachten. In einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Bund wurde der BPol formell die Kompetenz zugewiesen, in Eilfällen einzugreifen, d.h. wenn die Berliner Polizei selbst nicht rechtzeitig handeln kann. Das bedeutet aber eigentlich immer.

Die Zivile Fahndungsgruppe der Bundespolizei (ZFG) fährt nachts Graffiti-, Taschendiebstahls- und Buntmetalldiebstahls-Schwerpunkte ab und steht in zivilen Pkw (teils Brandenburger Kennzeichen) an S-Bahnhof-Eingängen oder an Schleichwegen zu abgestellten Bahnen. Manchmal sind sie auch in Gebüschen an Bahndämmen anzutreffen, mit Tarnnetz und Nachtsichtgerät. Bevorzugt aus erhöhter Position beobachten die Beamt*innen abgestellte Bahnen im Sinne einer Fallenstellung. Die Einheit ist stadtweit und auch in Brandenburg im Einsatz, steht im Austausch mit der Helikopterbesatzung (falls in der Luft) oder wird von der Bahn-Security alamiert, wenn bereits gesprüht wird. Ausgangspunkt der Touren ist die Bundespolizeiwache am Bahnhof Zoo, wo morgens zum Schichtende auch die Berichte geschrieben werden.

Luftpolizei


Die BPol wird im Bereich der zivilen Luftfahrt tätig. Dafür ist sie auf 13 Flughäfen in Deutschland stationiert und kontrolliert Personen und Gepäck.

BERDresdenFrankfurt am MainKöln/Bonn
StuttgartDüsseldorfHamburgLeipzig/Halle
BremenErfurtHannoverSaarbrücken
München (ohne Fluggast- und Gepäckkontrollen)

Auf den kleineren 21 Flughäfen in Deutschland übernimmt diese Aufgaben die jeweilige Landespolizei.

Ihre Wache am Flughafen Tegel hat die Bundespolizei Ende 2020 wegen der Flughafenstillegung aufgegeben, ihr Fuhrpark ist im letzten Moment am 5.11.2020 abgebrannt.

Abschiebungen


Die Bundespolizei ist in der Regel auch für die Abschiebung von Personen aus Deutschland zuständig. Dabei werden die Personen erst von den Landespolizeien am Flughafen den Bundespolizeibeamt*innen übergeben. Während der zwangsweisen Durchführung der „Rückführung in ihre Heimatländer“, kam es in der Obhut der BPol immer wieder zu Todesfällen durch brutale Fixierungen und überdosierte Beruhigungsmittel. Ein Gesetzesentwurf, der die Befugnisse der BPol in diesem Bereich erweitern sollte, ist nun erstmal gestoppt worden durch den Bundesrat. Der Aufgabenkatalog sah vor, dass vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer von der BPol abgeschoben werden dürfen, wenn diese da angetroffen werden, wo die Bundespolizei zuständig ist – etwa an Bahnhöfen oder bei einer Kontrolle im Zug.

Telekommunikationsüberwachung


Die Bundespolizei betreibt Anlagen zum Abhören von Funkverkehr. Die dabei gewonnen Informationen werden je nach Bedarf dem Verfassungsschutz und damit auch anderen Repressionsorganen zugänglich gemacht. Die Befugnisse zum Abhören erhielt die Bundespolizei (damals BGS) zu Zeiten des Kalten Krieges, als sie damit betraut war, den Funkverkehr der Warschauer-Pakt-Staaten abzuhören. Nach dem Fall der Mauer wurde das geschaffene Instrumentarium auf alle Art „innere Verfassungsfeinde“ ausgerichtet, also u.a. auch auf linke Aktivist*innen. Eine Erweiterung ihrer Befugnisse auf die Quellen-TKÜ wurde erstmal verhindert.

Unterstützung der Polizeien der Länder


Die Bundespolizei unterhält geschlossene Einheiten, die den Einsatzhundertschaften der Berliner Landespolizei strukturell und technologisch ähneln. Unter der Prämisse der Amtshilfe können diese Kräfte zur Unterstützung von Länderpolizeien aktiv werden. Um den 1. Mai des Jahres und im Rahmen polizeilicher Aktionen zum Schutz von Naziaufmärschen, tritt dieser Fall in Berlin regelmäßig ein.

Schutz von Verfassungsorganen und Ministerien des Bundes


Die Bundespolizei sorgt für den Objektschutz der Verfassungsorgane und Bundesministerien. Hier eine Auflistung der Objekte, an denen die BPol in Berlin mit Posten bzw. regelmäßigen Fußstreifen präsent ist. Auch im Falle, dass der Notstand ausgerufen wird, ist die Bundespolizei für den Schutz dieser Objekte verantwortlich.

  • das Bundespräsidialamt inklusive dem Amtswohnsitz des Bundespräsidenten,
    Bundespräsidialamt
    Spreeweg 1
    10557 Berlin
  • das Bundeskanzleramt,
    Willy-Brandt-Str. 1
    10557 Berlin
  • das Auswärtige Amt,
    Werderscher Markt 1
    10117 Berlin
  • das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
    Alt-Moabit 140
    10559 Berlin
  • das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
    Mohrenstraße 37
    10117 Berlin

Polizeiliche Aufgaben im Ausnahmezustand


Bei Ausrufung des Notstands bekommt die Bundespolizei nach dem Grundgesetz allgemein-polizeiliche Aufgaben im ganzen Bundesgebiet. Vordringliches Ziel ist dabei nach wie vor die Aufrechterhaltung der Funktionen des deutschen Staatswesens.
In jenem Fall wäre die BPol dazu ermächtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiederherstellung der „öffentlichen Ordnung“ erforderlich sind. Ministerien abriegeln, Demonstrationen aulösen, Streikbewegungen zerschlagen; sie setzt damit zu großen Teilen das um, was die „wehrhafte Demokratie“ im Notstand so alles auf Lager hat. Die Notstands-gesetze von 1968 bilden dazu die Gesetzesgrundlage. Auch wenn die Zeiten im Vergleich zu den 60er, 70er und 80er Jahren „ruhiger“ geworden sind, sollte nicht vergessen werden, dass die Bundespolizei Wasserwerfer, Panzerwagen, Hubschrauberstaffeln und geschlossene Einheiten nicht ausschließlich für zeitgenössische Demonstrationen bereit hält. Für Aufsehen sorgte diese Tatsachen zuletzt im Jahre 1984, als die Bundespolizei (damals noch BGS) eines der letzten großen Manöver des Kalten Krieges durchführte, bei dem sie, anhand von “realistischen Lagen” den Ernstfall probte.

Ermittlungen und operative Maßnahmen


Die Bundespolizei hat, wenn auch ihre Hauptaufgabe nicht hier begründet liegt, einen eigenen Ermittlungsdienst, der bei vorliegenden Straftaten das Ermittlungsverfahren führt – ähnlich wie die Ermittler*innen der Bundeskriminalpolizei oder des LKA Berlins. Allerdings haben die Straftaten meist entweder im orginären Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei stattgefunden (in Bahnhöfen, Zügen, etc.) oder sie beziehen sich auf Bereiche, in denen die BP zuständig ist. Zum Beispiel bei “illegalen Grenzübertritten”.

Unterstützt werden die Ermittler*innen von einer ganzen Reihe Einheiten, die im Außendienst tätig sind. Das “Schweizer Taschenmesser” unter den operativen Kräften bilden die Mobilen Festnahmeeinheiten (MFE). Ähnlich wie die Mobilen Einsatzkommandos der Länder sind die MFEn für Observationen und Zugriffe zuständig. Der Bundespolizei stehen dafür IMSI-Catcher ebenso zur Verfügung wie alle anderen klassischen Observationsinstrumentarien. Versteckte Kameras, Peilsender und ähnliches können auch von den MFE genutzt werden. Bekannt sind die Einheiten vor allem für ihre Festnahmen aus der Bewegung. Zielpersonen werden gerne im Laufen auf den Boden geworfen oder aus abrupt gestoppten Fahrzeugen gezogen, um sie festzusetzen.

Auch diese Einheiten können im Rahmen der Amtshilfe, Aufträge für andere Behörden umsetzen.

Gebäude der Bundespolizei aus roten Backstein, ca. 5 Stockwerke hoch
BPol-Direktion 11 am Schöneberger Ufer