Einsatzkonzept: Räumung/Abriegelung Blockaden

Bevor eine (Sitz-)Blockade geräumt wird beginnen die Cops in der Regel um die Blockierer*innen einen groben Kessel aufzubauen. Dieser Kessel und die damit steigende Polizeipräsenz sollen einerseits demoralisieren und andererseits verhindern, dass von außen weitere Menschen hinzu stoßen können, um die Blockierer*innen zu unterstützen. In diesem Stadium ist es häufig noch möglich, die Blockade in bestimmte Richtungen zu verlassen. Dazu lässt die Polizei Korridore, die meistens so liegen, dass sie die Menschen, möglichst in die entgegen gesetzte Richtung vom zu blockierenden Objekt (z.B. Neonaziaufmarsch) leiten.

Blockade auf einer leeren Straße zwischen herrschaftlichen Gebäuden in Mitte.

Formaljuristisch gelten „friedliche“ Sitzblockaden als Versammlungen und sind damit durch den Artikel 8 Grundgesetz „geschützt“. In der Praxis heißt das nicht mehr als das, dass die Polizei die Sitzblockade (Versammlung)  für aufgelöst erklären muss, bevor sie die Teilnehmer*innen angeht. Dies erfolgt durch eine Durchsage z.B. per Megaphon oder bei kleineren Blockaden auch durch direkte Ansprachen. Dabei fordert die Polizei die Teilnehmer*innen dazu auf, sich umgehend zu entfernen und droht gleichzeitig mit dem Einsatz von „Zwangsmitteln“ im Falle eines Nichtbefolgens. In der Regel wird drei Mal angedroht. Die Räumung erfolgt danach unter Einsatz körperlicher Gewalt. „Hilfsmittel und Waffen“ (siehe UZwG) können dabei auch zum Einsatz kommen; in der Praxis hat sich gezeigt, dass dies oftmals auch ohne die vorgeschriebene Androhung erfolgt!

Allerdings verzichten die Berliner Polizist*innen in der Öffentlichkeit meistens auf den Einsatz dieser offensichtlich gewaltvollen Mittel. Bilder von sitzenden Menschen, die gepfeffert oder mit dem Tonfa bearbeitet werden, sprechen so eine deutliche Sprache, dass die Polizei offenbar darum bemüht ist, sie zu vermeiden.

Trotzdem legen die Beamt*innen Methoden an den Tag, die nicht weniger brutal sind. Weil dabei keine der offiziellen Mittel zum Einsatz kommen, sind sie seitens der Öffentlichkeit schwerer wahrzunehmen und durch die Polizei im Falle eines „überzogenen“ Einsatzes leichter abzustreiten. So handeln sich die Teilnehmer*innen von Sitzblockaden neben traditionellen Drohungen, Tritten und Faustschlägen seit einigen Jahren zunehmend Pressurtechniken ein, die auf sogenannte Nervendruckpunkte abzielen (z.B. an Kopf u. Handgelenken). Solche Druck- und Presstechniken, deren Einsatz von Umstehenden kaum wahrzunehmen ist, verursachen bei den Betroffenen unerträgliche Schmerzen und (seltener) ein lokales Taubheitsgefühl. Eine andere Foltermethode ist weniger dezent, im Gedränge einer Sitzblockade jedoch ebenso leicht zu übersehen, wie eine Pressurtechnik: Die Beamt*innen hocken sich dabei, meist mit den Knieprotektoren voraus, mit vollen Gewicht auf sitzende Menschen. Das Resultat ist Schmerz. Die Häufigkeit, mit der die aufgeführten Techniken in letzter Zeit zu beobachten sind, lässt darauf schließen, dass sie mittlerweile Teil des regulären Einsatztrainings sind. Dennoch sollte dies nicht von der Teilnahme an Blockaden abschrecken: Oft kann mensch selbst durch das eigene Verhalten die Kontrolle über die Behandlung durch die Polizei behalten.

Eine weitere Gefahr in diesem Kontext sind jedoch Pressebilder durch Nazi-Fotograf*innen. Während es generell positiv zu bewerten ist, wenn Presse in der Nähe ist, da so übermäßige Polizeigewalt verhindert werden kann, zielen Nazi-Fotograf*innen auf Portraitaufnahmen von linken Aktivist*innen. Als Schutz vor Anti-Antifa-Arbeit hilft nur Vermummung. Wenn dies das Ziel der Vermummung ist, ist diese auch grundsätzlich durch das neue Versammlungs”freiheits”gesetz erlaubt. Was die Gerichte und die Polizeipraxis dazu sagen, bleibt jedoch offen.