Hundestaffel

Bei der Polizei Berlin gibt es in der Hundestaffel derzeit rund 140 Polizist*innen und 90 Diensthunde: Rauschmittelsuchhunde, Blutspürhunde, Personenspürhunde, Sprengstoffspürhunde, Tabakspürhunde, Brandmittelspürhunde, Leichenspürhunde, Wasserleichenspürhunde, neuerdings auch Datenträgerspürhunde sowie Schutzhunde und Zugriffshunde. Diese Polizeigliederung wird geführt als “Diensthundestaffel” bzw. “Diensthundführereinheit” und ist bei der Dir E/V, konkret bei der 1. BPA angesiedelt. Zudem gibt es spezielle Hunde vom SEK. Die Diensthunde gelten als Einsatzmittel. Es sind vorrangig deutsche und belgische Schäferhunde (Malinois), Rottweiler und Jagdhunderassen im Einsatz. Außerdem gibt es einen Sprengstoffspürpudel namens Ive.

Adresse: 1. BPA – Diensthundführereinheit, Ruppiner Chaussee 268, 13503 Berlin

Aufgabenbereiche

Aufgaben sind vor allem die Suche nach Drogen, Sprengstoff, Leichen, Blutspuren, Tabak und Brandmitteln. Oft genug begegnen uns Diensthunde aber auch auf Demonstrationen, wo sie gleichsam als Angriffs- und Verteidigungsmittel gegen Demonstrant:innen eingesetzt werden. Das bedeutet für die Tiere unglaubliche Stresssituationen und für die Demonstrant:innen körperliche Gefahren. In Polizeisprech heißt das dann “Unterstützung an der Absperrlinie” oder “Verhinderung des Verbringens von Hindernissen”. Nicht nur bei Demos, auch beim Fußball und Konzerten (also generell Großveranstaltungen) sowie bei Razzien, Durchsuchungen und zur Unterstützung von Fahndungen tritt die Diensthundführereinheit auf den Plan. Daneben gehören zu den Aufgaben der Diensthundführereinheit auch die Unterstützung des regulären Streifendienstes der Schutzpolizei und des Objektschutzes. Die Hunde befinden sich immer wieder im Training und in der Aus- und Fortbildung. Entsprechend gibt es hierfür und für die medizinische Versorgung der “Einsatzmittel” Personal.

Angesichts der unterschiedlichen Anforderungen dieser Aufgabengebiete verfügt die Berliner Polizei über zum Teil speziell gedrillte Tiere. Die Grundqualifikation, die aber alle Diensthunde ablegen müssen, ist die Prüfung zum „Schutzhund“. Diese Grundausbildung dauert rund 60 Arbeitstage. Ein „Schutzhund“ ist darauf abgerichtet, etwaige Angriffe auf den*die Hundeführer:in selbstständig zu unterbinden und auf Kommando flüchtende Menschen festzusetzen. Neben reinen Schutzhunden verfügt die Polizei auch über Hunde mit weiteren Qualifikationen, sog. Spür- und Suchhunden. Eine Spezialausbildung befähigt sie bspw. zum Aufspüren von Menschen, Rauschmitteln, Sprengstoffen, Leichen, Blutspuren, Tabak oder Brandbeschleunigern. Die Ausbildungszeit reicht von ca. 40 Arbeitstagen bis zu 2 Jahren.

Taktiken

Einen wesentlichen Teil der einsatztaktischen Verwendung von „Diensthunden“ sieht die Polizei in deren Abschreckungspotential. Z.B. wenn es darum geht, Demonstrant*innen Wege zu versperren oder diese in Schach zu halten, wird den Hunden beigebracht auf Kommando Scheinangriffe zu beginnen, laut zu bellen und dabei die Zähne fletschen. Im Fall, dass der:die Hundeführer*in in Bedrängnis gerät oder angegriffen wird, sind die Tiere zudem darauf abgerichtet, potentielle „Angreifer*innen“ erst zu „verbellen“ und schließlich auch anzugreifen. Die Tiere wurden darauf abgerichtet, sich in den Arm eines Menschen zu verbeißen und diesen dann zu Boden zu reißen. Aber auch mit angelegtem Maulkorb sind die Tiere nicht ungefährlich, da sie für diesen Fall darauf trainiert sind, Menschen mit dem Maulkorb zu rammen, wobei diese Attacken bevorzugt auf Weichteile abzielen. Werden die Hunde auf „flüchtende“ Menschen angesetzt, sind sie darauf gedrillt, ihr Opfer entweder im Rennen umzureißen, indem die 40-60Kg schweren Tiere es von hinten anspringen oder es zu überholen und ihm mit dem anfangs genannten Repertoire an Drohgebärden, den Weg zu versperren und ggf. überwältigen. Außer im “unmittelbaren Gefahrenfall” müssen die Hunde Maulkorb tragen.

Bevor der Eindruck entsteht, diese Bullen-Hunde würden außer im Falle konkreter Bedrohung nur bluffen, muss erwähnt werden, dass die Diensthundführer*innen im Einsatz auf Großveranstaltungen die Tiere oft dermaßen aufhetzen, dass diese unablässig an der Leine reißen und wahllos Menschen anspringen. Sozusagen prophylaktisch ohne konkrete Bedrohung durch Personen oder eine Menschenmenge.

Diensthunde mit entsprechender Zusatzausbildung (Spür- und Suchhunde) werden eingesetzt, um z.B. bei der Verfolgung von Menschen Fährten aufzunehmen oder bestimmte Gegenstände in Räumen und unübersichtlichem Gelände aufzufinden. Zur Frage, wie Lange Hundenasen menschliche Fährten aufnehmen und zuverlässig verfolgen können gibt es sehr unterschiedliche Ansichten, die Annahme dass sogar menschliche DNA erschnüffelt werden könnte oder Fährten auch nach Monaten verfolgbar wären herrscht wohl nur in der sächsischen Polizei vor.