Gerichte

Berliner Gerichte

  • Arbeitsgericht Berlin
  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg
  • Sozialgericht Berlin
  • Verwaltungsgericht Berlin
  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
  • Amtsgericht Charlottenburg (zentrales Register-, Unternehmensinsolvenzgericht)
  • Amtsgericht Köpenick
  • Amtsgericht Lichtenberg
  • Amtsgericht Mitte (zentrales Vollstreckungsgericht, Schuldnerverzeichnis, zivilrechtliche Verkehrssachen)
  • Amtsgericht Neukölln
  • Amtsgericht Pankow/Weißensee
  • Amtsgericht Schöneberg (Verfahren rund um das Transsexuellengesetz – TSG)
  • Amtsgericht Spandau (Kosteneinziehungsstelle der Justiz)
  • Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
  • Amtsgericht Tiergarten (Strafsachen und Bußgeldsachen)
  • Amtsgericht Wedding (zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg)
  • Landgericht Berlin
  • Kammergericht
  • Anwaltsgerichtshof

Die Zuständigkeit ist meist regional geregelt, es gibt aber auch Sachgebiete, bei denen die ausschließliche Zuständigkeit bei einem Gericht liegt. So wird zum Beispiel die Zwangsvollstreckung einer Person bei dem regional zuständigen Gericht verhandelt. Bei diesem Gericht ist auch der:die Gerichtsvollzieher:in angegliedert. In verschiedenen Rechtsgebieten haben sich Berlin und Brandenburg für die Oberlandesgerichte zusammengetan; zudem gibt es spezielle Zuständigkeiten der einzelnen Amtsgerichte, z.B. AG Wedding für Mahnsachen und AG Charlottenburg für das Handelsregister.

Berufung & Revision

  • Berufung = Erneute “Tatsacheninstanz” beim nächsthöheren Gericht (2. Instanz). Das heißt, es kann noch einmal eine Beweiserhebung stattfinden und der Sachverhalt (die Tatsachen) kann erneut geklärt werden.
  • Revision = Die Revision hingegen beschränkt sich hauptsächlich auf eine Überprüfung der rechtlichen Aspekte von Berufungsurteilen (als 3. Instanz), bzw. als sog. Sprungrevision auch von erstinstanzlichen Urteilen.

Für Repression hauptverantwortlich ist dabei das Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91, teilweise Kirchstr. 6), welches für die Berliner Strafsachen und Bußgeldsachen zuständig ist (daher wird es auch Kriminalgericht Moabit genannt). Nur für “besonders schwere Straftaten” geht es in erster Instanz an das Landgericht. Das Landgericht fungiert zudem als Berufungsinstanz. Auch das Landgericht bzw. die Strafkammern des Landgerichts liegen in der Turmstraße 91.

Ebenso wie bei der Staatsanwaltschaft wird das Amtsgericht Tiergarten in Abteilungen gegliedert: Einerseits in “Allgemeine Strafsachen”, andererseits in spezielle Bereiche wie Jugendstrafsachen, Verkehrsstrafsachen, Wirtschaftsstrafsachen, Umweltstrafsachen.

Abkürzungen

  • Oberlandesgericht = OLG (in Berlin Kammergericht KG)
  • Landgericht = LG
  • Amtsgericht = AG
  • sowie die Bundesgerichte für Zivil- und Strafsachen (BGH), Finanzen (BFH), Arbeit (BAG), Soziales (BSG) und Verwaltungsgericht (BVerwG) und für Verfassungsfragen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).