Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit der Ausrüstung und den Hilfsmitteln der Polizist*innen im Einsatz. Einerseits ist es wichtig zu wissen, womit wir konfrontiert sein könnten; andererseits kann an der Ausrüstung die voranschreitende Militarisierung der Polizei sichtbar gemacht werden. In diesem Zusammenhang müssen auch die im Jahre 2018 beschlossenen Budgeterhöhungen für die Polizeiausstattung im Berliner Haushalt verstanden werden, die Teil des “Berliner Plans gegen islamistische Radikalisierung und Terrorismus” sind. Die Berliner Polizei erhielt seitdem neue Waffen, Hilfsmittel und Schutzausrüstung (siehe unten).
Die Ausrüstung kann auch hinderlich sein, was insbesondere auf Demonstrationen sichtbar wird. Ein*e Polizist*in schleppt ca. 10 – 12 kg (Angabe der Polizei) mit sich herum, wenn sie*er auf einer Demonstration eingesetzt wird.
Zur kompletten Ausrüstung gehört der Einsatzanzug; die Körperschutzausrüstung (Schutzweste, Ober- und Unterarmprotektoren, Schlagunterziehhose, Schienbeinschutz, Helm, Handschuhe, besondere Schuhe); Pistole und Holster, sowie Reservemagazin; Einsatzmehrzweckstock (Tonfa); Sprühgerät für Pfefferspray; Handfessel; Taschenlampe und Funkgerät. Auf die einzelnen Kleidungsstücke und Waffen wird unten näher eingegangen.
Kleidung, Schutzausrüstung
Uniformmodell Brandenburg
Seit 2010 wird in Berlin das blaue Uniformmodell Brandenburg getragen (die komplette Umstellung erfolgte 2013). Dazu gehören mehrere Standarduniformen aus verschiedenen Materialien. Jedes Modell gibt es in einer Schnittvariante für Männer und einer für Frauen. Auf jedes Oberbekleidungsstück ist das Hoheitsabzeichen auf den linken oberen Ärmel gestickt. Das Hoheitsabzeichen ist das Landeswappen auf blauem Grund, in Berlin also der Bär.
Standarduniformen
Für die Standarduniform gibt es drei verschiedene Jacken: zum einen die dunkelblaue wetterfeste Twinjacke mit Pistolendurchgriff und diversen Taschen sowie „Polizei“-Schriftzug auf Brust und Rücken, zweitens eine dunkelblaue, einzippbare Fleece-Innenjacke für niedrige Temperaturen, und drittens die dunkelblaue Softshelljacke aus robustem Obermaterial mit diversen Taschen und Pistolendurchgriff und „Polizei“-Schriftzug auf Brust und Rücken.
Daneben gibt es einen dunkelblauen Stricktroyer (= Schlupfpullover mit Rollkragen und kurzen Reißverschluss am Hals) aus Wollgemisch sowie eine dunkelblaue Strickjacke aus Wollgemisch mit Gewebeverstärkungen an stark beanspruchten StellenDes weiteren gehören zur Standarduniform: eine dunkelblaue Funktionshose in Sommer- und Winterausführung; eine dunkelblaue klassische Kombihose, die aus leichtem Material gefertigt ist. Für Frauen gibt es zudem einen dunkelblauen, klassisch gestalteten Damenrock. Es gibt ein hellblaues Diensthemd mit weiter Passform aus bioaktiven Fasern, das mit zwei Brusttaschen versehen ist und als Kurz- und Langarm erhältlich ist. Ein hellblaues Poloshirt mit abriebfestem Kragen und weiter Passform. Außerdem erhältlich ist ein dunkelblaues Sakko und ein dunkelblauer Blazer in klassischer Modegestaltung.Als Kopfbedeckung kann man zwischen einer dunkelblauen Schirmmütze (oval oder achteckig), einer dunkelblauen Sommerkappe, einer dunkelblauen Winterkappe, einer dunkelblauen Strickmütze und einem dunkelblauen Stirnband (nur für Frauen) wählen. Dem Streifendienst ist es seit April 2021 verboten, das Baseballcap im Einsatz zu tragen.
Sonderbekleidung
Bei der Sonderbekleidung ist zu differenzieren zwischen einer blauen Kradlederkombi mit silber-weißem Motorradhelm bzw. weißem Barett und dem Einsatzanzug.
Der Einsatzanzug ist ein Einteiler aus einem schwerentflammbarem, wasserabweisenden und chemikalienbeständigen Material. Er ist sowohl mit als auch ohne “Polizei”-Schriftzug erhältlich. Der Einsatzanzug in mittel- und dunkelblau ist für normale Einsatzeinheiten vorgesehen, schwarz tragen besondere Einheiten (z.B. die Festnahmeeinheit). Auch auf dem Einsatzanzug findet sich das Hoheitsabzeichen auf dem linken Oberarm. Dazu wird ein T-Shirt in mittel- oder dunkelblau getragen, das vorne und hinten mit dem “Polizei”-Schriftzug versehen ist. Bis zum 19. April 2021 wurde ein dunkelblaues Baseballcap mit “Polizei”-Schriftzug vorne als Kopfbedeckung getragen. Dieses wurde durch ein dunkelblaues Barett ersetzt.
Zivilkräfte tragen schwarze Westen oder Jacken mit “Polizei”-Schriftzug. Außerdem können weiße oder schwarze Armbinden zur Kenntlichmachung verwendet werden. Die Zivilkräfte des LKA 64/PMS (politisch motivierte Straßengewalt) sind in Berlin auf Demos verpflichtet, sich erkennbar zu machen. Dazu verwenden sie neon-farbene Leibchen.
Die Wasserschutzpolizei hat eine bundeseinheitliche Uniform, die standardmäßig aus einem dunkelblauen Sakko mit zweireihiger Knopfleiste und weißem Hemd oder Bluse besteht. Dies soll ihre Marinetradition verdeutlichen. Overalls und weitere Sonderbekleidung sind ebenfalls dunkelblau.
Handschuhe
In Berlin tragen Polizist*innen nicht einheitliche, sondern vorwiegend privat beschaffte Handschuhe. Die Auswahl ist demnach riesig und unübersichtlich. Mensch mag sich fragen, was denn die Auseinandersetzung mit Polizeihandschuhen nützt: Dazu sei gesagt, dass Handschuh hier nicht gleich Handschuh ist. Teilweise haben sie es sprichwörtlich in sich. Seien es Features wie eingearbeiteter Stichschutz (gegen Spritzen bei Durchsuchungen), feuerhemmende Materialien oder Einlagen aus „schnittsicherem“ Ferrum bzw. Kevlar, gegen Durchschneiden (nicht Stechen!) oder die ebenfalls vorhandenen, jedoch nicht so stark verbreiteten Modelle mit Alu-Lamellen auf dem Handrücken – von der Fingerspitze bis zum Handgelenk, zum Schutz gegen Steinwürfe. Auch nicht zu missachten ist die Auswahl an Protektoren, die mittlerweile in Handschuhe eingearbeitet werden. Da wären Aufsätze aus hartem Kunststoff aber auch „Polster“ aus Schaumstoff oder Quarzsand, die im Bereich der Handrücken, besonders aber der Fingerknöchel aufgebracht sind. Deren Funktion ist simpel, wie brutal: Sie reduzieren die eigene Verletzungsgefahr beim Zuschlagen. Quarzsandfüllungen erhöhen dazu noch die Masse des Handschuhs und damit die Energie, die durch den Schlag freigesetzt wird. Darum merke: Viele Modelle besitzen neben ausgeklügelten Schutzfunktionen auch noch Eigenschaften, die sie zu unscheinbaren aber dennoch gefährlichen Waffen machen. Vorsicht ist daher geboten!
Den Beamt*innen ist es per Dienstanweisung verboten, Quarzsandhandschuhe im Dienst zu tragen, doch hielt das die Bullen bis zum Skandal 2008 nicht davon ab, sich damit auszurüsten. Damals wurde öffentlich, dass wohl 20% der Berliner Bereitschaftspolizist*innen im Besitz von Quarzsandhandschuhen waren und teilweise zum Erwerb von ihren Vorgesetzten gedrängt wurden. Im Zuge des Skandals wurde ein Exempel in einer Direktionshundertschaft statuiert. Es kam zu Durchsuchungen mehrerer Spinde in einer Kaserne, Disziplinarverfahren und einer öffentlichen Stellungnahme der Behörde. Damit ging die Nutzung dieser bis dahin zunehmend verbreiteten Handschuhe von einem auf den anderen Tag quasi auf Null. Ausnahmen bildeten in den Jahren danach absolute Einzelfälle: Erinnerung, wie Anfang der 2010er ein Berliner Bulle am Rande eines Demoeinsatzes mit Quarzis erkannt und angesprochen wurde – der ist quasi in die Wanne geflüchtet und hat die Teile sofort verschwinden lassen.
Helm
1.875 Dienstkräfte der Direktion Einsatz/Verkehr der Polizei Berlin wurden neu mit ballistischen Helmen ausgestattet (Anzahl der Helme insgesamt: 1.956). Diese Dienstkräfte verfügen über den Helm Hoplit F 1000 Titan der Herstellfirma Ulbrichts Protection GmbH. Der Helm hat die Schutzklasse VPAM 3, besteht aus einer Titanlegierung und wiegt ca. 2.485 Gramm. Die Kosten betragen 811 € pro Helm. Im Design ähnelt er einem Motorrollerhelm. Als Zusatzausstattung kann das Splitterschutzvisier STANAG 2920 angefügt werden. Helme aus einer Titanlegierung haben einen besonders hohen Schutz gegen Kugeln. Aus fünf Metern Entfernung halten sie einem Beschuss von Patronen vom Kaliber 9 mm stand. Allerdings sind 900 der neu gelieferten Helme mit mangelhaften Verschlussclips verarbeitet worden und mussten erstmal wieder zurückgesendet werden. Die Sondereinsatzkommandos sind schon länger mit ballistischen Helmen ausgestattet.
Für die Dienstkräfte des Funkwageneinsatzdienstes befinden sich je zwei ballistische Helme der Herstellfirma BUSCH Protective (Modell AMP-1 TPFC) auf den Einsatzfahrzeugen. Des Weiteren sind die Alarmhundertschaften sowie die Abschnitte der örtlichen Direktionen über eine Poolausstattung mit diesem Helm versorgt. Insgesamt sind 2.768 Stück im Besitz der Berliner Polizei. Diese Helme sind aus brandfestem Aramid – also leichter als Titanhelme und mit besonders hohem Splitterschutz. Allerdings schützen sie nicht so gut gegen Kugeln, da sich die Helme nach innen verformen und so zu schweren Verletzungen führen können. Der Helm hat die Schutzklasse VPAM 3. Auch an diesen Helm kann das Splitterschutzvisier angefügt werden.
Körperschutzausstattung
Um die Angehörigen der geschlossenen Einheiten bei Riot-Einsätzen besser zu schützen, erlässt das Bundesinnenministerium seit April 1989 regelmäßig in zeitlichen Abständen eine sogenannte „technische Richtlinie Körperschutzausstattung“ (TR). Nach deren Vorgaben wird die Entwicklung einer Körperschutzausstattung (KSA), für die Festnahme-Einheiten von Bundespolizei und Bereitschaftspolizei, in Auftrag zu geben. Die KSA sollte die bis dahin verwendeten Schutzschilde bezüglich ihrer Schutzfunktion entbehrlich machen und den Festnahmeeinheiten dadurch mehr Mobilität und Flexibilität verleihen. Alle Materialien der Ausstattung sollen schwer entflammbar, wasserabweisend und UV-beständig sein.
Im Laufe der 1990er Jahre wurden verschiedene Ausstattungen erprobt, die letztlich zur Entwicklung der sogenannten „KSA-schwer“ führten, die u.a. auch von der Berliner Polizei für die geschlossenen Einheiten beschafft wurde. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Schutzwirkung für die*den Träger*in. Tragecomfort, Beweglichkeit und Leichtigkeit sind dagegen nachrangig. Die KSA-schwer ist eine Körperschutzausstattung, deren modular aufgebaute Protektoren beinahe den ganzen Körper bedecken. Die stärkste Schutzwirkung weisen der Oberkörper- und Schulterpanzer auf. Laut Technischer Richtlinie müssen sie Schlägen mit einer Energie von 100 Joule standhalten. Die Mindestanforderung an die Protektoren anderer Körperstellen beträgt hingegen 40 Joule. Dazu zählen z.B. die Schienbeinprotektoren, die gleichsam die Vorderseite des Knies, die Oberseite des Fußes und links- und rechtsseitig die Knöchel bedecken. Des Weiteren sieht die TR der KSA-schwer Oberschenkelprotektoren vor, die in den Einsatzanzug eingeschoben werden können. Außerdem können die Beamt*innen einen sogenannten Tiefschutz, erhältlich für „Damen“ und „Herren“, anlegen, der den Unterleib abdeckt. Auf die beiden letztgenannten Protektorenmodule wird allerdings hin und wieder verzichtet, da sie manchem Bullen zu unbequem sind und der*die Vorgesetzte nicht in der Lage ist zu erkennen, ob sie unter dem Einsatzanzug getragen werden oder nicht. Die KSA schützt auch vor Angriffen durch spitze Gegenstände: im Bereich des Oberkörpers soll die Ausrüstung Angriffe mit einer Kraft von 65-80 Joule abwehren, in den sonstigen Bereichen 25-40 Joule.
Zusammen mit der regulären Riot-Ausrüstung (Helm, Tonfa, RSG, Dienstwaffe), tragen die Träger*innen der KSA-schwer damit ein Gesamtgewicht von 18kg mit sich herum. Der massive Oberkörper- und Schulterpanzer der KSA-schwer bietet zwar verhältnismäßig hohen Schutz, im Sommer führen dessen Gewicht und seine unzureichende Atmungsaktivität jedoch bei vielen Beamt*innen schnell zur körperlichen Erschöpfung.
Um dem Rechnung zu tragen, wurde eine leichte Ausführung der KSA entwickelt, die Leichtigkeit, Comfort und Mobilität Vorrang gibt.. Die geforderte Mindestschutzwirkung gegen Schläge für den Oberkörper- und Schulterpanzer ist auf 40 Joule reduziert. Die übrigen Bereiche sollen mindestens 25 Joule abwehren. Der Stichschutz im Oberkörperbereich muss 25 bis 40 Joule aushalten. Daneben verfügt ihr Oberkörperpanzer über charakteristische Lüftungsschlitze im Bauch- und Rückenbereich, die eine bessere Leistungsperformance ermöglichen. Die KSA-leicht ist seit einigen Jahren bei den geschlossenen Einheiten der Berliner Polizei eingeführt worden, wo sie die KSA-schwer (wohl) langsam ablöst, da sie besser zu den Einsatztaktiken passt.
In den letzten Jahren wurden die Bestände der Polizei Berlin aufgestockt und erneuert. Insbesondere sollte jede*r Polizist*in in Berlin eine eigene ballistische Schutzweste mit (mind.) Schutzklasse 1 haben. Das bedeutet: Durchschusshemmend gegen Weichkerngeschosse und Polizeigeschosse, verschossen aus Kurzwaffen (einschließlich Maschinenpistole) im Kaliber 9 mm x 19. Dafür wurden ca. 4,35 Millionen Euro investiert. Die alten Schutzwesten waren nicht sehr atmungsaktiv, sodass Personen im Sommer auch abgeklappt sind.
Schutzschild
Die durchsichtigen, vier Kilo schweren Schutzschilde aus nahezu unzerbrechlichem Polycarbonat (950x550cm) sind mittlerweile nur noch selten im alltäglichen Einsatz zu sehen. Grund: Polizist*innen werden kaum mehr mit Wurfgeschossen angegangen und moderne Körperschutzausstattungen stecken einzelne Treffer relativ gut weg. Auch die Blockfunktion im Nahkampf ist durch die Schutzkleidung und den Tonfa überflüssig geworden. Beamt*innen führen Schilde daher nur vereinzelt mit, wenn sie mit dem massivem Einsatz von Wurfgeschossen rechnen (z.B. 1. Mai, Hausräumungen, neuerdings Auflösung von Parkpartys). Häufiger sind sie bei BeDo-Trupps zu sehen, welche die Schilde zum Teil auf ein handlicheres (oft quadratisches Maß) zugesägt haben, um damit die Kameras zu schützen. Auch der Streifendienst führt zum Teil Schilde (und Riot-Helme) im Kofferraum mit, um sich an Orten mit hoher Steinschlagwahrscheinlichkeit ggf. schützen zu können (Rigaer Straße). Andererseits kommen Schilde gelegentlich zum Einsatz, wenn der Einzeldienst in eine Wohnung reingeht, wo jemand außer sich ist. Zu bemerken ist noch, dass die Halterung für den Arm so montiert ist, dass sie sich vom Schild löst, wenn sie zu stark beansprucht wird. Damit soll verhindert werden, dass Träger*innen sich durch Einwirkung auf das Schild den Arm brechen.
Feuerlöscher
Zur Ausrüstung der Bereitschaftspolizei kann auch ein sog. polizeitaktischer Feuerlöscher gehören, der mit einer Vorrichtung auf dem Rücken getragen wird. Diese Modelle wurden entwickelt, damit Riot-Cops über eine eigene Lösch-Kapazität verfügen, auch wenn sie in Räumen agieren, wo sie nicht auf ihre Fahrzeuge zurückgreifen können. Die meisten Einsatzwagen verfügen über eigene Bordfeuerlöscher (die üblichen Roten) – häufig reicht es aus, wenn diese eingesetzt werden.
Die polizeitaktischen Feuerlöscher können theoretisch auch mit Reizstoffen befüllt werden, was aber in der Praxis kaum vorkommt. In den 80er Jahren wurden tragbare Sprühgeräte mit großen Tanks teilweise bei Anti-AKW-Demos oder Demos gegen die Startbahn West eingesetzt, doch heute sind solche Anwendungen nicht bekannt.
Exemplarisch der Higuard von der Firma HNE:
- Gewicht nur ca. 6 kg (HiGUARD 2) bzw. 12 kg (HiGUARD 6) im befüllten Zustand
- erhältlich als 2-Liter, 4-Liter oder 6-Liter Variante
- Wurfweiten bis zu 13,5 m
Einsatz von Löschpulver gegen Menschen
Das Löschpulver von Feuerlöschern kann auch als Einsatzmittel gegen Menschen verwendet werden: als zum Beispiel 2012 eine Hundertschaft im Alleingang in die Rigaer 94 reinrockte [um eine Soliparty gegen den Polizeikongress zu stürmen ;)], haben die Bullen im Vorfeld ihres Eindringens vom Hof aus massiv mit Feuerlöschern Löschpulver in verbarrikadierte Teile der Innenräume gesprüht. Dabei handelte es sich bei nur einem (1) der genutzten Löscher um ein polizeispezifisches Modell in schwarz mit einer Tragegarnitur für den Rücken. Darüber hinaus schleppten die Cops im Laufe der mehrstündigen Belagerungsaktion ein halbes Dutzend regulärer (roter) Feuerlöscher an und entleerten sie ins Innere. Letztendlich überwogen die regulären Löscher in rot – höchstwahrscheinlich aus normalen Funkstreifenwagen und Gruppenwagen entliehen. Der Einsatz von Löschpulver gegen Menschen in geschlossenen Räumen hatte weder ein juristisches, parlamentarisches, noch sonst irgendein Nachspiel – nur der eine oder andere Bulle musste sich selbst übergeben…
“Bodycams”
bzw. Bild- und Tonaufzeichnungen bei polizeilichen Maßnahmen
Das ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin) wurde 2021 geändert: Als neue Vorschrift ist der § 24c eingeführt worden, der Polizeivollzugskräften, Feuerwehrleuten und Sanitäter*innen gestattet bei der Durchführung von (polizeilichen) Maßnahmen Bild- und Tonaufnahmen zu erheben. Dafür tragen sie entweder “Bodycams” (kleine Kameras, die nah am Körper getragen werden) oder führen die Aufnahmen von ihrem Fahrzeug aus durch. Die Cops sollen die Situation aufzunehmen, wenn sie unmittelbaren Zwang gegen eine Person anwenden oder wenn die von einer polizeilichen Maßnahme betroffene Person eine solche Datenverarbeitung verlangt. Erlaubt ist das Filmen nur auf öffentlichem Gebiet, allerdings nicht bei Demonstrationen. Auch in privaten Wohnungen dürfen Polizist*innen die Kameras nicht nutzen. Die Beobachtung und Aufzeichnung ist den betroffenen Personen anzuzeigen durch eine ausdrückliche Mitteilung oder andere “geeignete” Maßnahmen.
Die Bild- und Tonaufnahmen sollen aufgezeichnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass dies zum Schutz von Polizeivollzugsbeamt*innen oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Eine Einschätzung, die komplett in der Macht der handelnden Beamt*innen liegt. Die Kameras filmen im angeschalteten Normalzustand ständig, löschen allerdings auch permanent alle Aufzeichnungen wieder – nur die letzten 30 Sekunden bleiben immer erhalten. Der*die Polizist*in kann das Löschen deaktivieren, so dass die vorherigen 30 Sekunden und alles weitere Geschehen gespeichert wird.
Diese Bild- und Tonaufzeichnungen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Anfertigung einen Monat gespeichert. Danach sind sie zu löschen, soweit sie nicht benötigt werden für die Verfolgung von Straftaten; im Einzelfall, insbesondere auf Verlangen der betroffenen Person, für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von aufgezeichneten polizeilichen Maßnahmen; für die Aufklärung eines Sachverhalts durch die oder den (zukünftige*n) Berliner Polizeibeauftragten oder für die Aufgaben des oder der Berliner Beauftragten für Datenschutz.
Der § 24c tritt mit Ablauf des 1. April 2024 außer Kraft. Die Anwendung und Auswirkungen dieser Vorschrift werden durch unabhängige wissenschaftliche Sachverständige evaluiert. Der Evaluationsbericht wird dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.
Die ersten 30 Kameras wurden bereits der Berliner Polizei und Feuerwehr übergeben (Stand: August 2021).Bis Anfang 2023 sollen bis zu 300 Bodycams im Probebetrieb sein. Die Kameras sollen zunächst bei den Feuerwachen Mitte und Urban sowie bei der Brennpunkt- und Präsenzeinheit, dem Abschnitt 52 der Polizei-Direktion 5 (City), zum Einsatz kommen. Auch der Bundespolizei ist der Einsatz von Bodycams seit 2019 gestattet.
Das Tragen der Bodycam wird uns (auch) als Schutz gegen polizeiliche Übergriffe verkauft. Allerdings bleibt die Wirkrichtung klar repressiv: Sie dient der weiteren Überwachung und Verfolgung vom “polizeilichen Gegenüber” (uns).
Digitalfunkgeräte
Für die Kommunikation über Digitalfunk innerhalb der Polizei ist die Landesstelle Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Berlin (LaStDF BOS Berlin) zuständig. Diese ist angebunden bei der Polizei Berlin, Direktion Zentraler Service – Informations- und Kommunikationstechnik. Der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben basiert auf TETRA, einem Standard für digitalen Bündelfunk. Er ist ein universelles Sprach- und Datenfunksystem für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland.
Schon seit 2006 wird bei der Berliner Polizei vom analogen Funksystem auf Digitalfunk umgestellt. Allerdings gab es immer wieder Kommunikationsprobleme, z.B. bei der 1. Mai-Demo 2012. Es fehlte an flächendeckenden Basisstationen. Dies führte zu Funklöchern, sodass die Beamt*innen plötzlich abgeschnitten von der Einsatzleitung und den anderen Cops waren. Davon betroffen waren insbesondere U-Bahnhöfe, Tunnel und Gebäude mit “dicker” Bauweise (Bsp.: Die Stahlbetonbauweise des Benjamin-Franklin-Krankenhaus in Steglitz störte die Funkkommunikation der Polizei, als ein Arzt am 26.07.2016 niedergeschossen wurde.). Allerdings wurde in den letzten Jahren in den flächendeckenden Ausbau des Digitalfunks investiert und sukzessive immer mehr Basistationen aufgebaut. Im September 2019 standen schon 61 Basisstationen und bis 2022 sollen noch mindestens 40 dazukommen. Für diese 2. Ausbaustufe stehen 20 Millionen Euro bereit. Es ist also nicht davon auszugehen, dass es auch in Zukunft zu (häufigeren) Störungen kommen wird.
Die Basisstationen für den Digitalfunk befinden sich im ganzen Stadtgebiet verteilt, zumeist auf Dächern aber auch mit längeren Antennenmästen in Parkanlagen. Sie unterscheiden sich auf den ersten Blick kaum von Funkmästen, die für den regulären Mobilfunkbetrieb genutzt werden. Da das behördliche Funknetz im dem von Vodafon betriebenen D2 Netz liegt, werden die BOS – Funkstationen zumeist von Vodafon betrieben. Auch wenn die Basistationen für das gesamte BOS-Netz zuständig ist und damit auch der Funk der Feuerwehr, THW und Co. hierüber laufen, haben einzelne Funkmasten Schwerpunkte. So wurde im Juli 2015 ein polizeilich genutzter Funkmast im Tiergarten angegriffen, woraufhin der Funkbetrieb des ZOS (Objektschutz) stark eingeschränkt wurde, da diese ihr Hauptquartier in der Nähe haben.
2019 hat die Polizei Berlin einen zehnjährigen Servicevertrag mit Motorola Solutions abgeschlossen, die dafür technische Unterstützung, Reparatur- und Management-Aufgaben und Software-Updates für die von der Polizei Berlin eingesetzten TETRA-Funkgeräte leisten.
Wärmebildkamera
Fernglas und Wärmebildkamera scheinen normale Ausrüstung von zivilen Cops (in den Direktionen und Abschnitten) zu sein. Wärmebildkameras werden insbesondere eingesetzt um Personen nachts in dunklen und schwer zu erreichenden Orten möglichst unaufffällig auszumachen (bspw. Graffitti-Kriminalität: Hier um die Anzahl der Personen bspw. auf einem Lay-up (Abstellgeleis) oder anders umzäunten Gebieten festzustellen.)
Waffen & Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs
Reizstoffe
Der Einsatz von chemischen Kampfstoffen zu Kriegszeiten ist seit 1925 von der Genfer Konvention geächtet, gegen die Zivilbevölkerungen werden sie jedoch weiterhin eingesetzt. Im Polizeisprachgebrauch werden sie als Reizstoffe bezeichnet. Seit den Riots bei Massenprotesten gegen AKWs, sowie die atomare und konventionelle Aufrüstung in den 1980er Jahren wurde die Entwicklung neuer Kampfstoffe und Trägerkonzepte in Deutschland besonders vorangetrieben. Die bis dahin im polizeilichen Arsenal befindlichen Vorräte an CN (Chloracetophenon) wurden noch Mitte der 80er Jahre durch das neu entwickelte Kampfgas CS ergänzt. CN war für den Einsatz zur Aufstandsbekämpfung ungeeignet, da seine Wirkung mit zeitlicher Verzögerung eintrat und es bei bestimmten klimatischen Bedingungen (Kälte) weniger anschlug. Die Altbestände wurden fortan aufgebraucht – und das z.B während der Räumung der Mainzer Straße nicht zu knapp. Auch das mittlerweile neu eingeführte CS-Gas kam hier massiv zum Einsatz. Bis heute wird es zum Verschießen mittels Mehrzweckpistole oder Beimischen im Wasserwerfer aber auch in Handwurfkörpern vorgehalten. Die Wirkung dieses Kampfstoffs ist zwar weniger toxisch als die von CN, dafür ist die Reizwirkung gut 10 mal so hoch: Reizung von Haut und Augen, Sichtbehinderung durch Tränenfluss, Brennen in Rachen und Mund. Bindehautschädigungen, Husten und Kurzatmigkeit, bis hin zu Erstickungsanfällen, sind die Folge. Kinder und Menschen mit Kreislauf-Lungenproblematik, Asthmatiker- und Allergiker*innen reagieren mit gesteigerter Sensibilität. Als bekannt wurde, dass CS bei Menschen, besonders wenn sie unter dem Einfluss von Drogen stehen, oft nicht die von den Bullen gewünschte Wirkung erzielt, begann die Suche nach einem neuen, wirksameren „Reizstoff“.
Einsatz von Pfefferspray
Auf den Einsatz von Pfefferspray reagiert der Körper mit heftigen Symptomen, die bei gesunden Menschen zu einer vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigung führen. Nach den ersten 10 bis 20 Minuten solltest du das Schlimmste überstanden haben, denn dann beginnt der Schmerz langsam nachzulassen, aber nur, weil die Schmerzrezeptoren nach 45 Minuten zumeist erschöpft sind. Der Kampfstoff ist aber weiter wirksam und sollte möglichst schnell fachgerecht behandelt werden.
Diese und mehr Infos findest Du bei der Roten Hilfe Berlin im Flyer “Info zu Pfefferspray”
In dessen Folge im Jahr 2000 die ersten deutschen Polizeibehörden den Kampfstoff OC (Oleoresin capsicum, wird aus Chilischoten hergestellt), besser bekannt als „Pfefferspray“ einführten. Seit 2002 wird er auch in Berlin eingesetzt. Zuerst durch Anschaffung des RSG-6 für sämtliche Bullen im Außendienst und seit Mitte 2007 auch in einer vergrößerten Ausführung (RSG-8) für die Hundertschaften. Auch diverse Ordnungsämter statten ihre Mitarbeiter*innen mittlerweile damit aus. Dem Kontakt mit OC folgen die bereits vom CS-Gas bekannten Symptome. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass eine Wirkung eintritt höher liegt, als bei CN/CS, sind hier mittlerweile die unterschiedlichsten Reaktionen bzw. ausbleibenden Reaktionen bekannt. So leiden die einen schon nach dem Einatmen kleinster zerstäubter OC-Mengen aus der Luft an Atemnot, während andere, nachdem sie einem Direktstrahl im Gesicht abbekommen, kaum berührt sind. Heutzutage ist als gängiger Reizstoff neben OC noch PAVA (Pelargonsäurevanillylamid) zu nennen. PAVA kann chemisch synthetisiert (hergestellt) werden. Der Einsatz von CN ist hingegen nur noch ausnahmsweise erlaubt, kann aber insbesondere auch dem Wasser von Wasserwerfern beigemischt werden. CS ist “zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität […] nach Anordnung des Einsatzleiters im Einzelfall zulässig.”
Bei Einsätzen der Einsatzhundertschaften tragen nicht alle Cops Pfeffer bei sich. Je nach Einsatz tragen nur einige Beamt*innen – meist die Gruppenführer*innen – das Pfefferspray gut sichtbar ans rechte Bein geschnallt oder einige Beamt*innen in der Brusttasche.
Reizstoffsprühgerät 6
(Polizei-Geräteklasse 3)
Dieses mit OC (Oleoresin capsicum) befüllte Reizstoffsprühgerät wird seit 2002 in Berlin verwendet. Jede*r Polizeibeamt*in im Außendienst und die Scherg*innen des Ordnungsamtes sind damit ausgerüstet.
Füllmenge: 28 ml (nachfüllbar)
Dauerbetrieb: 7 Sekunden
Sprühweite: 5 Meter
Reizstoffsprühgerät 8
(Polizei-Geräteklasse 4)
Mitte 2007 wurden diese speziell zum Einsatz von OC gegen Menschenmengen entwickelten RSG zum ersten Mal gesichtet. Mittlerweile gehören sie bei den geschlossenen Einheiten der Berliner Polizei zum regulären Equipment.
Füllmenge: 400 ml
Dauerbetrieb: ca. 12 Sekunden
Sprühweite: 7 Meter
Mehrzweckpistole 1 (MZP1) – HK69
Die Heckler & Koch Granatpistolen im Kaliber 40mm werden von Einheiten der Berliner Polizei nur noch selten in den Einsatz mitgenommen. Sie wurden in den 1980er Jahren unter dem Namen Mehrzweckpistole 1 (MZP1) zum Verschießen von Tränengaskartuschen angeschafft. (Die Bundeswehr nutzt die MZP1 ebenfalls, aber zum Verschießen von Granaten.) Mit der flächendeckenden Einführung der Reizstoffsprühgeräte (s.o.) ab 2002 und des nahkampforientierten Greiftruppkonzepts, ging der Bedarf an deren Einsatz stark zurück. Der einzige uns bekannte Tränengaseinsatz durch Berliner nach 2000, ereignete sich während der Riots am 2. Juni 2007 in Rostock. Die verwendeten Tränengaskartuschen sonderten das Gas konzentriert ab, während moderne Kartuschen sich noch in der Luft zerteilen, wodurch der Wirkstoff explosionsartig freigesetzt und ein Zurückwerfen der Granate verhindert wird.
Es lohnt sich aber schon dieses Einsatzmittel im Blick zu behalten. So waren die MZP und der Einsatz von Tränengasgranaten früher ein großes Politikum (Anti-AKW, Startbahn). Während die Berliner Polizei die Dinger aufgrund gewandelter Taktik seit rund 20 Jahren im Grunde nicht mehr eingesetzt haben (außer in Ausnahmesituationen wie G8), machen sächsische Einheiten in den letzten Jahren wieder häufiger davon Gebrauch. Gut dokumentiert ist auch ein Einsatz einer MZP anlässlich eines eskalierenden Naziaufmarsches in Saalfeld vor ein paar Jahren durch die Thüringer Bereitschaftspolizei. Außerdem brachten auch auswärtige Einheiten in den vergangenen Jahren gelegentlich MZP mit zu Einsätzen nach Berlin – es kam aber nicht zu Schussabgaben. Dies ist aber eher den konkreten Einsatzlagen geschuldet, als dass es prinzipiell ausgeschlossen wäre.
Feuerrate: 6 Schuss/Min. (Einzellader)
max. Reichweite: 350 Meter
Handwurfkörper
Granate zum Werfen per Hand, die wahlweise mit Rauch, CN- oder CS-Gas befüllt ist und eine Fläche von bis zu 20 x 20 Metern konzentriert einnebelt. Wurde seit Jahren nicht mehr eingesetzt.
Räum- und Abdrängstock
In den 70er und 80er Jahren waren Schlagstöcke aus Eschenholz (74cm) die Standardprügel geschlossener Einheiten aus Berlin. Nachdem Bullen damit am 1. Mai wiederholt dermaßen heftig auf die Köpfe von Demonstrant*innen einschlugen, dass die Stöcke zerbrachen, wurden sie Ende der 90er Jahre durch Hartgummischlagstöcke mit Stahlseele ersetzt. Begründung: Beim Brechen der Holzstöcke entstünden Splitter, die eine Gefahr für die Beamt*innen darstellen. Mit der 2005 erfolgten Einführung des Tonfa und neuer einsatztaktischer Konzepte verschwanden auch sie bis auf Weiteres ganz.
Teleskopschlagstock
EKA (Einsatzstock, kurz, ausziehbar, 41 bzw. 51cm) gehört seit Ende 2007 zur Ausrüstung von Bundespolizist*innen im Einzeldienst. Zwischenzeitlich war seine Einführung auch für die Angehörigen der Berliner Schutzpolizei an den Abschnitten angedacht, wurde jedoch zu Gunsten des Control Device Teleskop-Tonfa verworfen.
Einsatzmehrzweckstock (“Tonfa”)
Der Tonfa kommt in Berlin seit Anfang der 90er Jahre zum Einsatz. Zuerst wurden nur Spezialeinheiten, wie das SEK und Personenschützer*innen, damit ausgerüstet. 2005 folgte die umstrittene Einführung bei den geschlossenen Einheiten. 2008 wurde er schließlich auch im Einzeldienst eingeführt. Momentan ist die Berliner Polizei im Besitz von 15.600 Tonfas und grundsätzlich können alle Polizeivollzugsdienstkräfte damit ausgerüstet werden, wenn eine entsprechende Grundbeschulung erfolgt ist. Alle Bullen werden laufbahnunabhängig während ihrer Zeit an der Polizeiakademie am Tonfa ausgebildet.
Den Tonfa gibt es bei der Berliner Polizei mittlerweile in zwei wesentlichen Ausführungen: Teleskopvarianten, die aufgrund geringer Maße in unterschiedlichen Durchmessern von Zivil- und Streifenbeamt*innen genutzt werden und starre Ausführungen – aus Polycarbonat gegossen, praktisch unzerbrechlich. Sie werden bevorzugt von den geschlossenen Einheiten eingesetzt, wo sie im Sinne neuer Einsatztaktiken den Räum- und Abdrängstock und das Schild ersetzen. Neben Blocks gegen Angriffsbewegungen lassen sich mit dem Tonfa eine Vielzahl an Schlag-, Stoß- und Hebeltechniken ausführen. Zum Schlagen kann der Tonfa sowohl am kurzen Ende, als auch am Quergriff gehalten werden. Während bei der herkömmlichen Griffmethode am kurzen Ende nur Schläge mit weiter Ausholbewegung möglich sind, wozu der Tonfa weniger geeignet ist, sind durch Greifen am Quergriff, beinahe ansatzlos, schnelle und kräftige Drehschläge möglich, die neben knochenbrechender Wirkung auch ein erhebliches psychologisches Drohpotential haben. Als besonders heimtückisch für das Gegenüber erweist sich die Möglichkeit, mit dem kurzen Ende des Tonfa unauffällig kurze Stöße gegen den Brustkorb und die Nierengegend auszuführen, wovon die Pigs in der jüngeren Vergangenheit schon gebraucht machten. Die Folgen dieser vom Umfeld kaum wahrnehmbaren Attacken sind z.B. akute Atemnot, Frakturen und im schlimmsten Falle Verletzungen innerer Organe.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bullen mit dem Tonfa im Nahkampf ein enormes Prügelpensum entfalten können. Miese Tricks, wie verdeckte Attacken und hohes Verletzungsrisiko inklusive.
Immer wieder kommt es zu Sichtungen, dass Kubutane oder andere unzulässige Zwangsmittel an die Verlängerung des Tonfa montiert wurden. Aber Obacht: Es gibt einen verbreiteten Handschellenschlüssel, der so geformt ist, dass er sich auch mit Handschuhen problemlos nutzen lässt. Dieser hat starke Ähnlichkeit mit einem Kubutan.
Taser
Das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) oder kurz TASER (Gerätebezeichnung der Firma “Axon”) gehört seit 2001 zur Ausrüstung der SEKs Berlin. Die Bundespolizei, die am Bahnhof Ostkreuz eingesetzt ist, wurde im Jahr 2020 ebenfalls mit Tasern ausgerüstet. Weitere 25 Geräte des Typs TASER X2 sind seit Februar 2017 in den Abschnitten 53 (Kreuzberg) und vormals Abschnitt 32 – jetzt wohl 57 (Mitte) im Einsatz, um die Verwendung von Tasern im Polizeialltag zu testen. Ein ursprünglich auf drei Jahre befristetes Modellprojekt wurde bis Ende 2021 ausgeweitet. Wie teuer eine Komplettausrüstung der Berliner Polizei mit Tasern wäre, wurde bereits im Abgeordnetenhaus abgefragt.
Fast alle SEK-Einheiten in Deutschland sind mit Tasern ausgerüstet, ebenso einige Länderpolizeien. So wurden zum Beispiel Taser bei der Räumung des “Danni” (Dannenröder Wald) eingesetzt. Eine besonders gefährliche Vorgehensweise, da ein Elektroschock die getroffene Person handlungsunfähig macht – die Aktivist*innen sollten also aus den Bäumen geschossen werden.
Der Taser X2 von Axon (in schwarzer und gelber Farbe erhältlich), kann Projektile aus zwei Kartuschen hintereinander abschießen, wodurch mehrere Schüsse ohne manuelles Nachladen abgegeben werden können. Pro eingeführter Kartusche kann nur einmal abgefeuert werden. Jedoch kann ein einmal getroffener Gegner mehrmals unter Strom gesetzt werden. Dazu muss nur der Abzug entsprechend oft betätigt werden. Ein Stromstoß wird nach 5 Sekunden automatisch unterbrochen.
Einen Taser kann man auf zwei Arten verwenden:
Distanzmodus:
Im Distanzmodus werden aus einer Kartusche zwei mit Widerhaken versehene Projektile geschossen, die über isolierte Drähte mit der Kartusche verbunden bleiben. Diese Drähte sind ihrerseits über elektrisch gut leitfähige Metallkontakte mit der Pistole verknüpft, wodurch von der Waffe ausgehend elektrische Impulse in den Körper der Zielperson übertragen werden. Die effektive Reichweite beträgt 4-7 m.
Nach Herstellerangaben hat das Gerät eine Ausgangsspannung von 50.000 Volt, damit es zu einer Funkenentladung kommt, die den Strom durch Kleidung mit einer Dicke von bis zu 5 cm überträgt. (Es ist somit unerheblich, ob die Zielperson ein T-Shirt oder eine Jacke trägt, denn der Taser passt die Impulse dahingehend an. Hat der Bulle trotzdem Angst, dass der Taserschuss nicht seine Wirkung entfaltet, bleibt ihm der Schuss auf die Beine oder der direkte Kontakt mit dem Körper).
In den Körper dringen dann kurze Impulse von 400 V ein. Dabei wird eine Stromstärke von 2,1 bis 3,9 Milliampere übertragen.
Solange Strom fließt, ist die getroffene Person in diesem Modus vollständig handlungsunfähig und nicht mehr in der Lage, die eigenen Skelettmuskeln willkürlich zu steuern.
Kontaktmodus:
Hier werden keine Projektile verschossen. Die Elektroschockpistole wird in direkten Körperkontakt mit der Zielperson gebracht, um Schmerzen zuzufügen. Die Bewegungsfähigkeit der Person wird nicht beeinträchtigt wie beim Distanzmodus, vielmehr soll die Zielperson in ihrem Willen zu Handeln durch die Schmerzen gebrochen werden. Das Opfer erhält über die Elektroden an der Pistole den Stromschlag wenn keine Kartusche eingeführt wurde.
Der Taser soll als Einsatzmittel die Lücke zwischen dem Reizstoffsprühgerät und der Waffe schließen: Bullen sollen nicht sofort zur tödlichen Schusswaffe greifen. Allerdings werden Taser von vielen Seiten kritisiert, da die Waffe Gesundheitsschäden bis hin zum tödlichen Herzstillstand verursachen kann. Besonders gefährdet sind Personen mit Herzrhythmusstörungen oder Asthma. Auch Drogenkonsum und psychische Erkrankungen, sowie wiederholte Stromschläge erhöhen das Risiko gesundheitlicher Schäden. Zudem verursacht ein Taserschuss starke Schmerzen. Bis jetzt sind in Deutschland 4 Todesfälle im Zusammenhang mit Tasern zu verzeichnen.
Amnesty International fordert daher, dass der Taser nur von Spezialkräften eingesetzt werden darf. Die Verwendung im Kontaktmodus soll generell verboten sein, wenn die Zielperson von der Polizei bereits fixiert ist, da der Einsatz dann lediglich auf Schmerzzufügung gerichtet ist.
Momentan ist der Taser einer Schusswaffe gesetzlich gleichgestellt und darf nur unter den besonderen Voraussetzungen der §§ 10 ff. des „Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin“ (UZwG Bln) eingesetzt werden. Dazu bedarf es einer besonderen Gefahrenlage, in der kein anderes Mittel ausreicht. Der Schusswaffengebrauch muss außerdem zuvor angedroht werden. Die GdP (Gewerkschaft der Polizei) fordert dagegen, dass der Taser als bloßes Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (vgl. § 2 Abs. 3 UZwG Bln) herabgestuft wird, damit die Polizei das Gerät großflächiger verwenden kann. Damit wäre der Taser allerdings kein Ersatz für die Schusswaffe mehr, sondern stünde eher dem Schlagstock gleich und würde vielleicht auch so eingesetzt…
Dienstpistole
Die Berliner Polizei ist seit den 1980ern mit der Dienstwaffe SIG Sauer P225 (P6; Kal. 9 × 19 mm) ausgestattet, allerdings werden die über 21.800 veralteten Schusswaffen zuletzt durch die Heckler & Koch SFP9 TR ausgetauscht. Dabei handelt es sich um eine moderne Schlagbolzenpistole – ein vollständig vorgespanntes System mit Single Action Abzug, ebenfalls im Kaliber 9mm x 19. Die ersten neuen Dienstpistolen wurden im Januar 2018 ausgeliefert. Insgesamt soll Heckler & Koch 24.000 neue Dienstpistolen liefern.
Der Wechsel zur HK SFP9 TR wurde im Zuge des Sicherheits- und Präventionspakets des Senats beschlossen und war zunächst erst für 2022 oder 2025 geplant. Der vorzeitige Beginn der Umstellung wird damit begründet, dass teilweise Waffen aus den 80ern im Umlauf sind, die bloß über 8 Schuss (statt 15) Munition verfügen und damit in Terrorlagen nicht ausreichen würden.
Die weiteren Vorteile der modernen SFP9 Schlagbolzenpistole von Heckler & Koch für die Berliner Polizei sind, dass sie Durchladehilfen haben, welche einen sicheren, verletzungsfreien Griff beim Durchladen ermöglichen und, dass sie werkzeuglos zerlegt werden können und dies auch vom Handlungsablauf erfordert wird. So können “Unfälle” vermieden werden.
Im Oktober 2018 wurde bekannt, dass die Berliner Polizei 1.337 Waffen wegen mangelnder Treffgenauigkeit an Heckler & Koch zurücksendete mit der Bitte um Nachbesserung. Die mangelhaften SFP9 schossen erst ab dem 60. Schuss grade.
Zu den 24.000 H&K SFP9 TR sollen weitere 450 SFP9 SK, eine subkompakte Variante der Waffe, hinzukommen. Magazin und Ergonomiekonzept der H&K P30 wurden auf die neue Pistolenserie übertragen.
SIG Sauer P225
Kaliber: 9 x 19mm
Magazinkapazität: 8 + 1 im Lauf
effektive Reichweite: 50m
HK SFP9 TR
Kaliber: 9 x 19mm
Magazinkapazität: 15 + 1 im Lauf
Maschinenpistole
Die Polizei ist außerdem seit den 1970er Jahren mit der Maschinenpistole Heckler & Koch MP5 ausgerüstet. Die vorhandenen alten MP5 wurden 2018 aufgerüstet: Leuchtpunktvisier, Zielbeleuchtung, Handgriff, Handschutz und Tragegurt (je 3.500 bis 3.800 Stück).
Dazu sollen 3.300 neue Maschinenpistolen Heckler & Koch MP7 und Zubehör beschafft werden. Diese werden bereits vom SEK Berlin und dem GSG9 verwendet und sind deutlich leichter (Leergewicht MP7: 1,9 kg, MP5: 3,4 kg) und handlicher als die MP5. Damit können sie sogar (teil)verdeckt getragen werden und sind auch im Nahkampf einsetzbar, z.B. in Gebäuden. Wie bei der MP5 kann die Schulterstütze eingeschoben werden. Aufgrund des geringen Gewichts kann die MP7 einhändig wie eine große Pistole benutzt werden.
Allerdings auch wenn die MP7 moderner ist und sie einige “Vorzüge” gegenüber der MP5 hat, erscheint fraglich, ob die MP7 die MP5 im Polizeidienst auch nur annähernd ersetzen wird. Denn die verwendete Munition bietet nur in relativ spezifischen Szenarien Vorteile gegenüber der MP5 und der speziellen 9mm-Munition, die sie verschießt. Die Projektile der MP7 sind kleiner und haben eine höhere Durchschlagskraft, womit sie besonders dazu geeignet sind gepanzerte Westen zu durchschlagen (potentieller Vorteil in Amok/Terror-Szenarien). Im normalen Polizeidienst verwenden deutsche Cops allerdings seit Jahrzehnten spezielle Munition Kaliber 9mm. Diese ist so konstruiert, dass sie sich im Ziel/Körper verformt, damit tendenziell eher stecken bleibt als zu durchschlagen, während sie ihre kinetische Energie an den Organismus abgibt. Also genau das Gegenteil von dem, was die MP 7 “kann”. Durch die Verformung soll zum einen vermieden werden, dass Projektile wieder aus dem Körper austreten und zu Querschlägern werden / auf Unbeteiligte treffen. Zum anderen soll die Energie der Geschosse auf den Körper übergehen, um zum Beispiel in Situationen, in denen Cops sich potentiell einem Angriff ausgesetzt sehen, ggf. eine sog. “Mannstoffwirkung” erzeugen zu können. Bedenkt man, dass der MP im gewöhnlichen Polizeidienst (abseits von Terror und Amok) vor allem die Rolle einer Sicherungswaffe zukommt – die taktisch hinzugezogen wird, wenn Cops sich z.B. einer Person mit einem Messer oder einem aggressiven Wildtier (nach Unfall) gegenüber sehen, wird klarer weshalb die MP7 für die Polizei allenfalls eine Ergänzung zur mittlerweile in die Jahre gekommenen MP 5 darstellt.
MP5
Feuermodi: Einzel-, Dauerfeuer
Kaliber: 9 x 19mm
Magazinkapazität: 30 + 1 im Lauf
Reichweite: 50-100m
Kadenz: 800 Schuss/min
MP7
Feuermodi: Einzel-, Dauerfeuer
Kaliber: 4,6 x 30mm
Magazinkapazität: 20, 30, 40 + 1 im Lauf
Reichweite: 200m
Kadenz: 950 Schuss/min
Schwund im Waffenlager
Der Berliner Polizei sind seit 2010 elf Dienstwaffen abhanden gekommen. Bei zehn der verlorenen Dienstwaffen handelt es sich um SIG Sauer P6, von denen fünf wieder im Besitz der Berliner Polizei sind. Im Jahr 2018 ist allerdings eine MP7 (mitsamt Munition und Zubehör) des SEK verschwunden, die bis heute nicht wieder gefunden wurde. Seitdem soll die Aufbewahrung der Waffen sicherer durchgeführt werden. Dafür wurde 2019 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die ein Sicherungskonzept erarbeitete, welches seit Juni 2021 eingeführt werden soll.
Sturmgewehr
Im Jahr 2017 wurden für die Sondereinsatzkräfte (SEK) 160 Sturmgewehre des Typs SIG MCX bestellt. Für die drei Bereitschaftspolizeiabteilungen sind ebenfalls 300 Stück beschafft worden. Seit 2018 sind sie im Einsatz.
Die Ausstattung der Bereitschaftspolizei mit Sturmgewehren ist ebenfalls im Kontext der Terroranschläge in Paris und am Breitscheidplatz zu betrachten. Gegen Täter*innen mit Langwaffen (AK74) und schußsicheren Westen geriete eine Polizei, die (außerhalb der SEKs) allein mit MP 5 / 9 mm operiert, ins Hintertreffen (zu wenig effektive Schussentfernung & Durchschlagskraft). So die geäußerten Befürchtungen aus Sicherheitskreisen… Wie auch bei der MP 7 ausgeführt, gibt es im “normalen” Einsatzalltag allerdings auch gute Gründe, die für die MP 5 bzw. nicht auf maximale Durchschlagskraft und hohe Reichweite ausgelegte Waffen und Munition zu setzen.
SIG MCX:
Kaliber: 5,56 x 45mm Nato
Magazinkapazität: 30 + 1 im Lauf
Reichweite: 500m
Kadenz: 800 Schuss/min
Drohnen
Der Einsatz von Drohnen ist für die Polizei eine attraktive Möglichkeit zur Überwachung und Aufklärung z.B. von Großdemonstrationen, Fußballspielen, Tatorten, Bahnanlagen, Geiselnahmen etc. Die Kameras sind meist beweglich und ferngesteuert und können hochauflösende Bilder aufnehmen. Diese werden dann per VHF- oder UHF-Funklink direkt an eine Bodenstation übertragen, die bei der Polizei meist aus einem Laptop besteht. Zusätzlich zur Kamera können die UAS-Pol mit weiteren speziellen Sensoren, Wärmebild- oder Nachtbildkameras ausgestattet sein.
Berliner LKA
Das kriminaltechnische Institut des LKA (KTI) hat zwei Polizeidrohnen zur Verfügung. Die erste Drohne wurde 2009 eingeführt, die zweite 2017. Die UAS-Pol (Unmanned-Aircraft-System Police) wird zu Aufklärungs- und Ermittlungszwecken eingesetzt (2016 z.B. 118 Mal).
Die seit 2017 verwendete Drohne ist vom Typ ein Multirotor Surveying Robot Polizei (hergestellt von: Multirotor in Brieselang). Diese ist speziell zur Tatortdokumentation (insbesondere Vermessung) entwickelt und mit einer hochauflösenden 42-Megapixel-Kamera ausgestattet. Die Drohne misst 84 cm im Durchmesser, ist 54 cm hoch und wiegt 5 kg. Das Fluggerät gleicht einem Modellhubschrauber und kann von den CFK-Propellern und 2 Hochleistungsakkus bis eine Höhe von 500m gehoben werden. Im Gegensatz zu Modellhubschraubern kann die UAS-Pol leise und unbemerkt durch die Luft fliegen, da sie akkubetrieben ist. Allerdings ist sie aus diesem Grund auch nur zu relativ kurzen Flügen fähig. Die Kamera kann präzise überlappende Aufnahmen fertigen, die dann in dreidimensionale Darstellungen umgewandelt werden können. Im Gesamtpaket kostete der Surveying Robot 45.000€.
Die Vorschriften für Alltagsdrohnen gelten nicht für die Polizeidrohne, das KTI erklärt jedoch, dass jeder Flug bei der Deutschen Flugsicherung angemeldet wird. Zuständig für die Drohnen sind die forensischen Vermessungsingenieur*innen des Dezernats LKA KTI 2 (Fachbereich Vermessung LKA KTI 22) – dem kriminaltechnischen Einsatzdienstes.
Bundespolizei
Die Bundespolizei verfügt auch über zwei Polizeidrohnen – die EMT Aladin und die EMT Fancopter (hergestellt von EMT Penzberg mit Firmensitz in Penzberg). Zudem werden Drohnen von AirRobot (Sitz in Arnsberg) im Auftrag der Innenminister*innenkonferenz in ihrem Labor in Lübeck getestet. Die Drohnen werden insbesondere vom GSG9 für Aufklärungsflüge verwendet.
Die EMT Aladin wurde im Auftrag der Bundeswehr hergestellt. Sie hat eine Reichweite von 15 km und kann bis zu 60 min in der Luft verbleiben, dabei kann sie Geschwindigkeiten bis zu 90 km/h erreichen. Ihre Funktionen sind die Bilderfassung und die Ortung von Objekten durch differentialen GPS.
Der Fancopter ist für den Einsatz in der Stadt ausgerüstet. Mit ihren geringen Maßen (50cm Durchmesser, 60cm Höhe) kann die Drohne sogar in Häuser hineinfliegen. Sie wiegt nur 1,5 kg und kann bis 1.000m in die Höhe fliegen, in der Luft kann sie allerdings nur 25 min verbleiben. Zur Ausstattung können eine Tageslicht-Videokamera, eine Dämmerungs-Videokamera, eine IR-Wärmebild-Videokamera oder eine hochauflösende Fotokamera gehören. Das Gerät kann auch mit einem Mikrophon, einer gesteuerten Zoom-Videokamera, chemischen Sensoren oder Radioaktivitätssensoren ausgestattet sein.
Einsatz von Polizeidrohnen
Zunächst wurden Drohnen vor allem für Zwecke wie Spurensicherung oder die Suche nach versteckten Sprengladungen angeschafft, also für Einsätze bei denen keine Menschen überwacht werden. Die Nutzung änderte sich in den letzten Jahren jedoch und der Einsatz von Drohnen zur Personensuche und gegen politischen Protest hat stark zugenommen: ob beim G20-Gipfel in Hamburg 2017, bei dem eine Vielzahl an Luftdrohnen der Polizei und privater Anbieter, sowie auch eine Wasserdrohne der Bundeswehr zum Einsatz kamen, bei Hausräumungen in Freiburg im Breisgau 2019 oder bei einem Protest gegen die AfD in Stuttgart-Feuerbach 2018. Die Liste könnte lange fortgesetzt werden.
Forschungsprojekt AMBOS
Aus Sorge vor feindlichen Drohnen hat sich ein Forschungsprojekt namens AMBOS konsitutiert, koordiniert vom Programm “Sicherheitsforschung” des Bundesministeriums für Forschung und Bildung. AMBOS steht für “Abwehr von unbemannten Flugobjekten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben”. Einige Firmen und Institutionen die sich beteiligt haben:
- Fraunhofer Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE), Wachtberg
- Hochschule für Wirtschaft & Recht Berlin
- Elettronica GmbH, Meckenheim
- Diehl Defence GmbH & Co. KG, Röthenbach
- H.P. Marketing & Consulting Wüst GmbH, Reinfeld
- AIT Austrian Institute of Technology, Wien (Österreich)
- Frequentis AG, Wien (Österreich)
- CNS-Solutions & Support GmbH, Wien (Österreich)
- Inras GmbH, Linz (Österreich)
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH, Wien (Österreich)
- Joanneum Research Forschungsgesellschaft, Graz (Österreich)
- Donau Universität Krems, Wiener Neustadt (Österreich)
- Bundeskriminalamt, Wiesbaden
- Bayrisches Landeskriminalamt, München
- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, Duisburg
- Polizei Baden-Württemberg, Göppingen
- Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
- Bundespolizei, Potsdam
Drohnen wurden auch großflächig zur Überwachung der Corona-Maßnahmen im ersten Halbjahr 2020 eingesetzt: Während auf Rügen das Ordnungsamt die leeren Strände mit einer Drohne der Feuerwehr überwachte, wurden in NRW Drohnen mit Lautsprechern zur Belehrung von Menschen im öffentlichen Raum genutzt. Auch die Polizei in Hessen und Bayern nutzte Drohnen zur Überwachung des öffentlichen Raumes.
In den USA werden Drohnen seit langem zur Überwachung von politischem Protest genutzt. Dabei kommen auch Drohnen in Flugzeuggröße zum Einsatz, mit denen aus vielen Kilometern Höhe hochauflösende Bilder gemacht werden können. Auch ein Blick nach Indien zeigt beunruhigende Zukunftsperspektiven. Dort wurden in Lucknow, einer Millionenstadt im Norden des Landes, im Jahr 2015 schon Drohnen mit Pfefferspray ausgerüstet. Hersteller weltweit geben an, die Bewaffnung ihrer Drohnen mit den umstrittenen sogenannten nicht-tödlichen Waffen zu erforschen.
Die Tendenz in Europa geht in Richtung größere, sowie vernetzt autonom agierende Drohnen für Polizei und Geheimdienste. Dabei spielt die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX eine Vorreiter*innenrolle. Im Projekt Roborder wird versucht mit Hilfe von Drohnenschwärmen, der Kombination aus Drohnen zu Land, Luft und Wasser, sowie mobilen Kontrollzentren Grenzkontrollen massiv auszuweiten (z.B. auch in Nord- und Ostsee). Außerdem soll Grenzüberwachung zunehmend automatisiert werden, indem auf Künstlicher Intelligenz basierende Systeme zur automatisierten Objekterkennung und Entscheidungsfindung entwickelt werden. Mit solchen Systemen sollen zukünftig die EU-Grenzen überwacht werden.
Diese Informationen wurden dem Factsheet zu Polizeidrohnen der Informationsstelle Militarisierung e.V. entnommen. Dort finden sich auch weitere Informationen, auf die wir gerne verweisen.
Drohnenabwehrgerätschaft
In die Entwicklung von Drohnenabwehrgeräten wird national und international viel Energie gesteckt. Die Angst vor den kleinen Fluggeräten ist groß. Auch das BKA und die Bundespolizei haben verschiedene Gerätschaften, um Drohnen vom Himmel zu holen.
Dazu gehört auch die HP 47 (von der Firma H.P. Marketing & Consulting Wüst GmbH), die in Berlin schon zum Einsatz kam. Die HP 47 stört die Funkverbindung der Drohne, sodass sie zur Landung gezwungen ist oder zum Ausgangspunkt zurückfliegt, um die steuernde Person zu identifizieren. Die Funkkommunikation zwischen der Drohne und der Basis ist einfach nicht gut geschützt, darum kann das Abwehrgerät mit stärkerer Sendungsleistung Steuerungsbefehle schicken. Andere Varianten der Drohnenabwehr sind Netzwerfer (z.B. der Skywall100), elektromagnetische Impulse oder Laserwaffen. Das BKA darf seine Technik aber eigentlich nur rausholen, wenn es um Terrorabwehr oder Personenschutz geht. Ansonsten sind die Landeskriminalämter zuständig, in Berlin die “Kompetenzstelle Luft”. Allerdings hat die Berliner Polizei bis jetzt keine eigene Drohnenabwehrgeräte (aber wird wohl bald kommen), sodass sie auf das BKA/BuPol oder andere Bundesländer zurückgreifen müssen.
Schießstände
Rund 17.000 Berliner Polizist*innen müssen einmal im Jahr zum Schießtraining. Die Spezialeinheiten noch häufiger. Von ursprünglich 74 Schießbahnen waren zwischenzeitlich nur noch 11 in Betrieb, da viele Schießstände mit Asbest verunreinigt waren und geschlossen wurden. Das führte dazu, dass einige Cops ihr jährliches Training nicht absolvieren konnten. In den Bau von neuen Schießbahnen wird aber momentan viel Geld reingebuttert.
Einige ausgewählte Adressen:
DEVA-Schießstand, Stahnsdorfer Damm 12, 14109 Berlin (Schießstand wird von der Berliner Polizei sowie privaten (Sicherheits-)Unternehmen und anderen Waffenbesitzer*innen (bspw. Jäger*innen) genutzt
Schießstand Cecilienstraße 92, 12683 Berlin (auf dem Gelände des Polizeiabschnitts 62)
Schießstand Kruppstraße 2-3, 10557 Berlin (auf dem Gelände der Polizeidirektion 27 und 1. Bereitschaftspolizeiabteilung)
Schießstand Charlottenburger Chaussee 77, 13597 Berlin (auf dem Gelände der Polizeidirektion West)