Trotz der Tatsache, dass die Mitarbeiter*innen der bezirklichen Ordnungsdienste keine Angestellten oder Beamt*innen der Berliner Polizei sind, dürfen sie aufgrund ihrer stets wachsenden Befugnisse nicht fehlen. So sollte sich Mensch anhand der Beispiele sogenannter “Stadtpolizeien” in anderen Großstädten (u.a. Frankfurt a. M.), welche teils schon mit Schusswaffen und in zivil herumstreunen, und der neidvoll dorthin gerichteten Blicke hiesiger Law & Order Politiker*innen zumindest kurz mit dem Thema befasst haben. Dazu passt, dass die AfD viele Ordnungsamtschef*innen in den Bezirksämter stellt. In Berlin gibt es seit Gründung der Ordnungsämter im Jahr 2004 heute ca. 400
Hilfssheriffs, welche sich auf die 12 Bezirke der Stadt verteilen. Nach einer elfwöchigen Schulungsphase an der Landespolizeischule, wo z.T. (simple) Selbstverteidungstechniken, größtenteils aber wohl Paragraphen gelehrt werden, geht es ohne Abschlussprüfung auf die Straße.
Aufgabenbereiche
Im Einsatz rücken die Mitarbeiter*innen dann später, i.d.R. mit Pfefferspray und Schlagstock gewappnet, umherliegenden Sperrmüll- und Kothaufen zu Leibe. Wohlgemerkt: Mittlerweile sind die Ordnungshüter*innen nicht mehr nur tagsüber unterwegs. Die Zeiten wurden – von Bezirk zu Bezirk verschieden – erweitert. Friedrichshain beispielsweise wird Mo-Sa von 9:00 bis 24:00 Uhr bestreift. Zu den Kompetenzen der Ordnungsämter gehört einerseits die Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Gehwege, d.h. das Verteilen von Knöllchen und die umfassende Belästigung von Fahrradfahrer*innen und anderen nichtautomobilen Verkehrsteilnehmer*innen. Andererseits, und hier schlägt ein jedes Hilfsbullenherz höher, geht es ihnen um die „Überwachung der Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum”. Hierzu dürfen auch mal Radfahrer*innen in Grünanlagen beherzt vom Rad geschubst, Parkgriller*innen gestresst, zu weit auf den Bürgersteig ragende Auslagen bei dem*der Gemüsehändler*in entfernt werden, und vieles weiteres. Auch die Kontrolle und Ahndung unerlaubten Plakatierens und Flyerns fallen in ihren Aufgabenbereich.
Die Ordnungsdienste mögen zwar hauptsächlich zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und anderer Bagatellen existieren, dennoch umfassen ihre gesetzlichen Möglichkeiten u.a. die Durchsuchung von Personen und Sachen (diese können auch beschlagnahmt werden), das Erteilen von Platzverweisen, die Identitätsfeststellung, und generell der Erhebung von Bußgeldern. Zudem kann bei allen weitergehenden Vorfällen sofort Amtshilfe bei der „richtigen” Polizei eingeholt werden.
Die Ordnungsämtler*innen tragen blaue Dienstkleidung mit dem Berliner Wappen. Sie sind vor allem zu Fuß und mit dem Auto anzutreffen.
Adressen
Teilweise haben die Berliner Ordnungsämter mehrere Standorte mit Spezialisierung (Gewerbe, Lebensmittel..). Die Hauptadressen sind:
- Charlottenburg-Wilmersdorf: Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin
- Friedrichshain-Kreuzberg: Petersburger Str. 86-90, 10247 Berlin
- Lichtenberg: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
- Marzahn-Hellersdorf: Premnitzer Str. 11, 12681 Berlin
- Mitte: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
- Neukölln: Juliusstraße 67, 12051 Berlin
- Pankow: Fröbelstr. 17 (Haus 6), 10405 Berlin
- Reinickendorf: Lübener Weg 26, 13407 Berlin
- Spandau: Galenstr. 14, 13597 Berlin
- Steglitz-Zehlendorf: Unter den Eichen 1, 12203 Berlin
- Tempelhof-Schöneberg: Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
- Treptow-Köpenick: Salvador-Allende-Str. 80A/B, 12559 Berlin