Das, was wir unter „Polizei“ verstehen, wird organisatorisch und historisch aufgeteilt in die Fachrichtungen Schutzpolizei und die Kriminalpolizei. Die Schutzpolizei ist dabei für die Gefahrenabwehr zuständig, die Kriminalpolizei eher für die Verfolgung und Verhütung von Straftaten.
Aufgaben der Schutzpolizei
Die Schutzpolizei (SchuPo) ist zuständig für die sog. Kriminalprävention, für die Erfassung von gesetzeswidrigem Verhalten und für Ordnungswidrigkeiten. Dazu gehören als Tätigkeiten: Streifendienst, Aufnahme und Bearbeitung von Strafanzeigen, Bearbeitung von Alltagskriminalität, Verkehrskontrollen und Überwachung, Aufnahme von Verkehrsunfällen, Betreuung und Überwachung von Veranstaltungen (Demonstrationen), Fahndungen, bei Großeinsätzen der Erstzugriff. Auch die Verkehrspolizei und die sog. Kontaktbereichsbeamt*innen sind Teil der Schutzpolizei.
Aufgaben der Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizei (KriPo) setzt bei der Arbeit der Schutzpolizei an und verfolgt und (sach-)bearbeitet anschließend die Delikte. Sie ist in allen Bundesländern unterschiedlich strukturiert, ihre Aufgabe ist jedoch überall die Bekämpfung der schweren Kriminalität. Daher gibt es bestimmte Deliktsfelder, die überall der Kriminalpolizei zugeordnet werden: Kapitaldelikte (Tötungsdelikte, Brand, Raub, Erpressung), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Vermisste, Bandendelikte (BtM, Glücksspiel, Organisierte Kriminalität, Falschgeld), Delikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, Wirtschaftsdelikte und (teils) Eigentumsdelikte, Staatsschutzdelikte und Servicedienste wie Kriminaldauerdienst, Fahndung, Mobile Einsatzkommandos, Erkennungsdienste und Spurensicherung, Computer-Forensik, Zeugenschutz, Vermögensabschöpfung und das Führen von sog. Vertrauenspersonen.
Wieso die Unterscheidung?
In Berlin spiegelt sich diese polizeiliche Trennung in der Existenz von Landespolizeidirektion und Landeskriminalamt wider. Das LPD ist dabei die Schutzpolizei, das LKA die Kriminalpolizei. Es gibt kleine Abweichungen (wie den Kriminaldauerdienst bei den Direktionen).
Relevant wird die Unterscheidung nicht nur in organisatorischer Hinsicht an sich, sondern auch für die Laufbahnen, die Dienstbezeichnungen und die Kleidung. Die Kriminalbeamt*innen tragen meist „lageangepasste“ Zivilkleidung und keine Dienstkleidung. Sie sind aber dennoch sog. Polizeivollzugsbeamte, haben eine Kriminaldienstmarke und einen Dienstausweis (rot). Außerdem gibt es für Kriminalbeamte mit dem „Bund Deutscher Kriminalbeamter“ eine eigene Interessenvertretung.